Betr.: Heschredder Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.03.2025 - Stellplätze zum Laden von Elektrofahrzeugen
Letzte Beratung: 31.03.2025 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1.10
Beschilderung von 2 Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener
Fahrzeuge (eFz) an 1 Ladesäule (Mittig)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Beschilderung von 2 Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an 1 Ladesäule (Mittig) an.In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Petitum
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Sachverhalt
Beschilderung von 2 Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener
Fahrzeuge (eFz) an 1 Ladesäule (Mittig)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Beschilderung von 2 Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an 1 Ladesäule (Mittig) an.In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.