22-0847

Betr.: Heschredder Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.03.2025 - Stellplätze zum Laden von Elektrofahrzeugen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 31.03.2025 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1.10

Sachverhalt



Beschilderung von 2 Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

Fahrzeuge (eFz) an 1 Ladesäule
(Mittig)

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Beschilderung von 2 Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an 1 Ladesäule (Mittig) an.In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Petitum/Beschluss

Sachverhalt

Beschilderung von 2 Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

Fahrzeuge (eFz) an 1 Ladesäule
(Mittig)

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Beschilderung von 2 Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an 1 Ladesäule (Mittig) an.In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Lokalisation Beta

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