Betr. Borsteler Chaussee ggü 287 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.02.2025, Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Letzte Beratung: 31.03.2025 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1.1
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über angefügte Straßenbehördliche Anordnung.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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