Betr.: Alsterkrugchaussee, zwischen Röntgenstraße und Erdkampsweg Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 05.03.2025 -Aufbau der VZ 237 bei bestehenden Radfahrstreifen
Letzte Beratung: 31.03.2025 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1.9
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich den Aufbau der VZ 237 beibestehenden Radfahrstreifenan.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Petitum
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Sachverhalt
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich den Aufbau der VZ 237 beibestehenden Radfahrstreifenan.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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