22-0846

Betr.: Alsterkrugchaussee, zwischen Röntgenstraße und Erdkampsweg Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 05.03.2025 -Aufbau der VZ 237 bei bestehenden Radfahrstreifen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 31.03.2025 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1.9

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich den Aufbau der VZ 237 beibestehenden Radfahrstreifenan.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Petitum/Beschluss

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich den Aufbau der VZ 237 beibestehenden Radfahrstreifenan.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.


Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
Röntgenstraße

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.