Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 31
Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans vom 16.12.2019 - 20.01.2020
Zustimmungsempfehlung an den Hauptausschuss
Letzte Beratung: 16.04.2020 Hauptausschuss Ö 6.5
11.01.2018 Einleitungsbeschluss
26.02.2018 Behördliche Grobabstimmung
07.06.2018 Öffentliche Plandiskussion
18.06.2019 Beteiligung Träger öffentlicher Belange
23.09.2019 Arbeitskreis I
07.11.2019 StekA - Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
16.12.2019 – 20.01.2020 Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vom 17.10.2019 – 18.11.2019 sind 4 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Die sich daraus ergebenden kleineren Anpassungen wurden bereits in die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung eingearbeitet.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 16.12.2019 – 20.01.2020 sind zum Bebauungsplan-Entwurf keine Stellungnahmen eingegangen. Im Nachgang der öffentlichen Auslegung ist am 04.02.2020 eine Stellungnahme eingegangen, deren Inhalt jedoch inhaltlich nicht durchgreift.
Abwägung:
Aus der öffentlichen Auslegung haben sich keine Änderungen ergeben. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 06.02.2020 informiert, dass auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet werden soll.
Zum Bebauungsplan Groß Borstel 31 wird zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Nord (Fachamt SL) und dem Investor ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Die Unterzeichnung des Vertrags soll nach der Rechtsprüfung durch das Rechtsamt und vor dem Beschluss des Hauptausschusses erfolgen. Der städtebauliche Vertrag trifft neben der Umsetzungsverpflichtung auch inhaltliche Regelungen zur Sicherung der Gestaltung des Hochbaus, zur Herrichtung der Freiflächen und Außenanlagen und Herrichtung der Begrünungsmaßnahmen und zur Errichtung von öffentlich geförderten Wohnungen. Außerdem enthält dieser die Verpflichtung zur Herstellung einer Kindertageseinrichtung und einer Tiefgarage mit 320 Stellplätzen. Des Weiteren regelt der Durchführungsvertrag Ersatzpflanzungen und Baumerhalt sowie Baumschutzmaßnahmen und die Begleitung durch einen Baumsachverständigen während der Bauzeit, die Herstellung einer öffentlichen Wegeverbindung sowie eine Duldungsverpflichtung für Fluglärm und deren Weitergabe an zukünftige Mieter und Eigentümer.
Der Hauptausschuss wird gebeten, das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Groß Borstel 31 zur Kenntnis zu nehmen und der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Groß Borstel 31 zuzustimmen.
Michael Werner-Boelz
Bezirksamtsleiter
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