Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Nord 45 (Aufhebung - Meisenstraße) Beschlussempfehlung des StekA
Letzte Beratung: 19.03.2026 Bezirksversammlung Ö 9.3
Der Stadtentwicklungsausschuss (StekA) hat sich in seiner Sitzung am 26.02.2026 aufgrund der Mitteilungsvorlage des Bezirksamtes Drs. 22-1905mit dem o.g. Thema befasst undbei 13 Für-Stimmen (GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt), einer Gegen-Stimme (Die Linke) und einer Enthaltung (AfD) mehrheitlichfolgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Nord 45 zur Kenntnis zu nehmen und der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Barmbek-Nord 45 (Aufhebung Meisenstraße) zu empfehlen.
Hintergrund:
Das Ziel des Bebauungsplans ist die Behebung einer nicht planrechtskonformen Situation durch die Aufhebung des bestehenden Planrechts. Obwohl im Bebauungsplan Barmbek-Nord 18 als Gewerbegebiet festgesetzt, sind die südlich des Amalie-Dietrich-Stieges liegenden Flächen überwiegend mit Wohnbebauung belegt. Die ausgewiesenenGewerbeflächen sollen aufgehoben werden, damit eine auch vom Grundstückseigentümer beabsichtigte Nachverdichtung mit Wohnbebauung erfolgen kann. Die Planaufhebung hat zur Folge, dass innerhalb des Geltungsbereiches planersetzend § 34 BauGB angewendet wird, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Zum Bebauungsplan wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der, bei Errichtung von Wohnungsbau, u.a. öffentlich geförderten Wohnungsbau vorsieht.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,4 Hektar.
Verlauf des Planverfahrens:
28.11.2019 Einleitung des Verfahrens
29.04.2022 – 20.05.2022 Grobabstimmung
29.04.2022 – 20.05.2022 Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
04.04.2023 Aufstellungsbeschluss
05.05.2023 – 19.05.2023 Frühzeitige Bürgerbeteiligung
01.09.2023 – 04.10.2023 TöB-Beteiligung
29.02.2024 Kenntnisnahme der Unterlagen zur öffentlichen Auslegung im StekA
18.03.2024 – 22.04.2024 Beteiligung der Öffentlichkeit
25.04.2024 – 13.05.2024 Verzicht auf AKII
Im Rahmen der Kenntnisnahme-Verschickung vom 19.01.2024 an die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind keine Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Nord 45 eingegangen.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Nord 45 sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Abwägung:
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit haben sich keine Änderungen der Planunterlagen ergeben. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 25.04.2024 informiert, dass auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet werden soll. Im Rahmen der Verschickung zum Verzicht auf den Arbeitskreis II ist eine Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf Barmbek-Nord 45 eingegangen. Die sich daraus ergebenden Anpassungen wurden im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan-Entwurf entsprechend berücksichtigt und mit der Dienststelle abgestimmt. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Themen, Anregungen und Änderungswünsche sind der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
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