Aufnahme der Sportplätze Habichtstraße (Dulsberg) und Struckholt (Klein Borstel) in den Maßnahmenplan des Fachamts Bezirklicher Sportstättenbau (M/BS) für die Jahre 2022ff..
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hat sich in seiner Sitzung am 24.09.2019 mit dem o.g. Thema befasst. Seitens der CDU-Fraktion wurde der „Sportplatz Habichtstraße“ aus dem Antrag herausgenommen. Einstimmig wurde die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Vor diesem Hintergrund beantragt die CDU-Fraktion, die Bezirksversammlung möge beschließen, dass:
Begründung
Aus Mitteln des Investitionshaushalts des Sportbaumanagements können jährlich verschiedene Sportplätze in Hamburg-Nord saniert bzw. um- oder neugebaut werden. Für die Jahre 2019 – 2021 sind die Planungen bereits abgeschlossen. Diese werden von der Bezirksversammlung Hamburg-Nord ausdrücklich begrüßt. Nichtsdestotrotz besteht ein dringender Sanierungsbedarf bei den Sportanlagen Habichtstraße (Dulsberg) und Struckholt (Klein Borstel). Um ein deutliches Zeichen zu setzen und den Vereinen und umliegenden Schulen Planungssicherheit zu geben, ist es wünschenswert, dass größere Summen für die beiden bezirklichen Sportstätten rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
Für 2022ff. sollte die Überplanung der Sportanlage Habichtstraße höchste Priorität haben, da hier schon erhebliche Vorarbeiten gelaufen sind und ein breiter Konsens im bezirklichen Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport besteht, dies als nächste Maßnahme in Angriff zu nehmen. Dem Ausschuss ist auch der Zustand der Sportanlage Struckholt an der Wellingsbütteler Landstraße (siehe Bauzustandsbericht „Öffentliche Sportplätze in Hamburg“, Anhang, Seite: 30, vom 30. September 2017, Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau), insbesondere der Sportplatzoberfläche bekannt, welcher zweifellos stark sanierungsbedürftig ist und ebenfalls modernisiert werden sollte.
Neben der Qualität des Bauzustandes sind auch die individuellen Rahmenbedingungen, die für eine Sportanlage gelten (Baurecht, Immissionsschutzrecht et cetera), zu berücksichtigen. Hier verfügt die Sportanlage Struckholt über positive Voraussetzungen. Große Potentiale im Hinblick auf die Auslastung der Sportanlage sind vorhanden. Zudem ist die besondere Bedeutung der Sportanlage für den Sozialraum zu berücksichtigen. Schließlich befindet sich die Sportanlage in mittelbarer Umgebung des Albert-Schweitzer-Gymnasiums und der öffentlichen Unterbringung „Am Anzuchtgarten“ inklusive Kindertagesstätte. Zudem gibt es Signale des Oberalster V.f.W., hier: Leichtathletik und Fußball, sich bei der Finanzierung zu beteiligen.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.