Aufhebung der Städtebaulichen Erhaltungsverordnung Eppendorfer Landstraße hier: Kenntnisnahme der Aufhebung
Der Bezirk Hamburg-Nord hat am 14.09.2021 die Städtebauliche Erhaltungsverordnung "Eppendorf/ Hoheluft-Ost" festgestellt (Verkündung am 01.10.2021). Mit der Aufstellung werden orts- und stadtbildprägende Ensembles und Quartiere, die aufgrund anstehender Modernisierungs- und Sanierungsbedarfe sowie sich nicht einfügender Neubauvorhaben in ihrer Gesamtheit gefährdet sind, geschützt.
Der Geltungsbereich der neuen Städtebaulichen Erhaltungsverordnung überlagert den der Städtebaulichen Erhaltungsverordnung "Eppendorfer Landstraße". Die Verordnung wurde am 4. Juli 1978 in Kraft gesetzt und umfasst die Grundstücke in der Eppendorfer Landstraße 85, 87, 89, 91, 93 und 95.
Mit der Aufstellung der Erhaltungsverordnung "Eppendorf/ Hoheluft-Ost" werden die genannten Gebäude mit ihren städtebaulichen Charakteristika vollumfänglich geschützt. Die Erhaltungsverordnung "Eppendorfer Landstraße" soll daher aufgehoben werden.
/Beschlussempfehlung:
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der Aufhebung der Städtebaulichen Erhaltungsverordnung "Eppendorfer Landstraße" zur Kenntnis zu nehmen und der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung zu empfehlen.
Michael Werner-Boelz
Verordnungstext der Städtebaulichen Erhaltungsverordnung Eppendorfer Landstraße mit Karte
Verordnungstext der Städtebaulichen Erhaltungsverordnung Eppendorf/ Hoheluft-Ost mit Karte