Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 18.11.2021

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Die Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Es wird auf die Maskenpflicht während der gesamten Sitzung hingewiesen, für Redebeiträge darf die Maske kurz abgenommen werden.

Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Ö 2

Aktuelle Bürgerfragestunde

Protokollnotiz - schriftlich eingereichte Fragen von Bürger*innen:

1. Warum wird der Tennissport vom Bezirksamt für so wertvoll erachtet, dass eine öffentliche Grünfläche dafür sogar der Allgemeinheit für immer entzogen werden soll und dadurch vielen Menschen die Möglichkeit genommen wird auf dieser Grünfläche Sport zutreiben, ganz spontan und ohne Beiträge zahlen zu müssen?!

 

2. Wann wurde die im Gebrauchsüberlassungsvertrag zwischen Bezirksamt und WET unter Punkt 3 nötige „schriftliche Zustimmung der Stadt“ für den Bau des 5. Tennisplatzes vom WET eingeholt und von wem genehmigt?

 

Die Vorsitzende schlägt vor, die eingereichten Bürger*innenfragen, unter TOP 3.1 zu behandeln. Dagegen werden keine Einwände erhoben.

Ö 3

Alle Bereiche

Ö 3.1

Bebauungsplan-Entwurf Eppendorf 26 / Alsterdorf 23 Tennisanlage / Schwanenwesen / Eppendorfer Mühlenteich hier: Bürgerbegehren "Eine Grünfläche für Alle" (Die Vertrauensleute sind dazu eingeladen worden.)

Die Vorsitzende teilt mit, dass der Bürgerinitiative heute Gelegenheit gegeben werde, ihr Bürgerbegehren vorzustellen und mit der Politik ins Gespräch zu kommen. Zu diesem Thema seien sowohl Vertrauensleute der Bürgerinitiative, als auch Vertreter*innen des Sportvereins W.E.T eingeladen, um auch einen Austausch untereinander zu ermöglichen.

 

Ein Vertreter der Bürgerinitiative erläutert anhand einer Präsentation wie folgt:

 

 

  Seite 1

 

Seite 2

 

 

Seite 3

 

 

  Seite 4

 

Ein Vertreter der Bürgerinitiative erläutert zu Seite 4, dass hinsichtlich der Bedeutung einer öffentlichen Grünfläche, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 2017 in Erinnerung gerufen habe, dass diese Fläche der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und offen für jedermann sein müsse und nicht einem exklusiven Nutzerkreis übertragen werden könne.

Der Bestandsschutz solle heute Abend nicht in Gänze thematisiert werden, jedoch dürfte dieser für die Plätze 4+5 nicht gelten, da diese ohne Baugenehmigung errichtet worden seien.

 

Lt. Bürgerinitiative gelte der Gebrauchsüberlassungsvertrag mit dem W.E.T von 2014 als wesentliches Argument dafür, warum die rechtswidrige Nutzung jetzt durch den Entwurf des B-Plans, gegen den sich das Bürgerbegehren wehre, legalisiert werden solle. Auf Grund dieses Vertrags sei die Legalisierung der Nutzung keine ernsthafte Option und auch nicht alternativlos. Die wesentlichen Inhalte s. Seite 5.

 

  Seite 5

 

Eine Vertreterin der Bürgerinitiative betont, dass eine öffentliche Grünfläche üblicherweise für Jedermann zu den allgemeinen Nutzungszeiten zugänglich sein sollte. Werden auf einer öffentlichen Grünfläche aber Sportarten wie z.B. Tennis betrieben, sei diese Zugänglichkeit nicht mehr uneingeschränkt gegeben. Und in diesem Fall würde es sich nicht mehr um eine öffentliche, sondern um eine private Grünfläche handeln.

Die Bürgerinitiative sei nicht gegen den Sportverein W.E.T. Es sogar gut, dass er da sei, aber er solle sich nicht weiter ausbreiten. Gerade die CORONA-Zeit habe gezeigt, dass frei zugängliche Flächen für Bewegung in der Natur gebraucht werden. So eine Fläche gebe es am Eppendorfer Mühlenteich leider nicht.

 

Im Folgenden werden die Wünsche für die Zukunft dargestellt, s. Seite 6

 

  Seite 6

 

 

Ein Vertreter der Bürgerinitiative erklärt, dass das Feedback auf das Bürgerbegehren sehr positiv gewesen sei. Es sei mit ca. 8000 Menschen gesprochen worden, von denen über 6000 Menschen ihre Stimme für das Bürgerbegehren abgegeben worden. Es würden etwas über  2% der Bevölkerung Tennis spielen, die anderen 97% wollen auch Sport machen.

Fazit und Empfehlung s. Seite 7 + 8.

 

Seite 7

Seite 8

 

Die Vorsitzende bedankt sich für die Vorstellung und möchte dem Sportverein W.E.T. ebenso die Möglichkeit einer Stellungnahme geben, bevor in die Diskussion eingestiegen wird.

 

Die 1.Vorsitzende des W.E.T. erklärt einleitend, dass der W.E.T. im vergangenen August die gesamte Führungsmannschaft ausgetauscht habe d.h. auch der Vorstand der Tennissparte sei komplett neu.

Der neue Vorstand des W.E.T. möchte Zukunft gestalten, abgesehen von Digitalisierung und neuen Kommunikationsformen, solle es in erster Linie darum gehen, neue zeitgemäße Sportangebote für die Menschen im Stadtteil anzubieten. Seit 140 Jahren arbeite der Verein für die Menschen im Stadtteil. Als gemeinnütziger Verein sehe man sich als Teil einer Infrastruktur für die Bürger*innen, nicht umsonst arbeite man mit dem HSB (Hamburger Sportbund) zusammen. Der W.E.T. habe drei Schwerpunkte: Tennis (mit dem größten Mitgliederanteil), Kinderturnen und Seniorenangebote.

Diese Angebote sollen bedarfsgerecht weiterentwickelt werden, auch auf der Vereinsanlage. Der W.E.T. möchte z.B. das Vereinshaus um eine Gymnastikhalle erweitern, da die Schulsporthallen, die der W.E.T. als gemeinnütziger Verein kostenfrei nutzen dürfe,  durch den Ganztages-Schulbetrieb erst spät am Tag zur Verfügung stehen, was für die Kleinsten mit 2-3 Jahren und die Ältesten mit über 80 Jahren häufig zu spät sei.

Durch die enorme Wohnverdichtung müsse man sehr genau hinschauen, wie die knappen Freiflächen bestmöglich und gerecht verteilt werden. Natürlich benötigen die vielen neuen Nachbarn auch Grünerholungsflächen, aber sie benötigen auch mehr Infrastruktur für mehr Sport und gezielte Bewegung. Der Verein verstehe Sport als etwas, wo man mit Anleitung arbeiten sollte, um falsche Bewegungen und falsche Technik auszuschließen.

Vor geraumer Zeit hätten sich Bezirk und HSB mit allen ortsansässigen Vereinen in diese Diskussion begeben und gute Lösungen entwickelt.

Ein Gespräch mit der Initiative sei bisher leider nicht zustande gekommen, obwohl der Bürgerinitiative relativ früh ein Gesprächsangebot gemacht worden sei, um gemeinsam die beste Lösung für den Stadtteil anzustreben.

Bei dem Wunsch nach einem Mehrgenerationenplatz seien Initiative und Sportverein gar nicht so weit voneinander entfernt. Der W.E.T. würde diese Fläche gern aufteilen, einerseits für den Neubau von 2 Tennisplätzen, andererseits wolle man die übrigen 600 m² gern als Aktionswiese  umgestalten. Auf dieser Wiese seien viele Sportangebote während des Pandemiegeschehens verlegt worden, was auch dazu beigetragen habe, dass der W.E.T. kaum Mitglieder verloren habe.

Der W.E.T. könne sich auch vorstellen, offene Angebote für die Allgemeinheit anzubieten. Auf dem jetzigen B-Plan-Entwurf sei diese Wiese dem Sportverein entzogen worden. Der W.E.T. möchte diese Wiese als Sport- und Veranstaltungswiese erhalten. Beim W.E.T. seien  lizensierte Übungsleiter- und Trainer*innen angestellt, die gut ausgebildet und engagiert Technik und Bewegung erklären und schulen können. Sie alle hätten den Präventions-Ehrenkodex unterzeichnet und müssen ein polizeiliches Führungszeugnis bei Einstellung einreichen. Eltern können den Trainer*innen ihre Kinder anvertrauen.

Auf der gesamten Anlage finde mehr statt, als nur Tennis und das solle so bleiben. Diese Zukunftsvision sei nur so lange etwas wert, solange es eine Zukunft gebe.

Es sei erstaunlich, dass Tausende Menschen im Bezirk für die Eliminierung des Vereins unterschrieben hätten. Möglicherweise sei ihnen nicht bewusst gewesen, was der geforderte Rückbau der Anlage für den W.E.T. bedeuten würde. Ohne die Infrastruktur und das Vereinshaus könne es keinen W.E.T. mehr geben. Über 1000 Menschen würden ihren Sportverein verlieren, über 500 Kinder hätten kein wohnortnahes Sportangebot mehr, ein über 140 Jahre alter Verein wäre Vergangenheit.

Den Grund, warum an den neuen Tennisplätzen festgehalten werden solle, werde der neue Tennis-Vorstand erläutern.

 

Der Tennis-Vorstand des W.E.T. erklärt, dass der Tennisbereich über 600 Mitglieder habe, die Hälfte seien Kinder, die jede Woche in der Tennisschule durch hauptamtliche Trainer*innen an den Tennissport herangeführt werden. Viele dieser Kinder gingen sehr schnell in den Mannschaftssport und spielen z.T. in hohen Leistungsklassen mit. Insgesamt würden jedes Jahr 12-13 Mannschaften zu Punktspielen gemeldet. Vom Jugendbereich (ü8) bis zum Erwachsenenbereich (ü68) könne jeder Bürger/jede Bürgerin diesem Sport nachgehe, egal ob im Freizeit- oder Punktspielbereich. Der W.E.T. sei ein generationenübergreifender Treffpunkt. Eine Vielzahl an Aufnahmeanträgen könne nicht bearbeitet werden, da keine Kapazitäten mehr vorhanden seien. Nicht nur die Möglichkeit im Freizeitbereich nach Feierabend sei beschränkt, sondern auch im Punktspielbetrieb seien Grenzen erreicht. Der Wunsch vieler Kinder ein zweites Mal in der Woche zu trainieren, könne nur ganz selten nachgekommen werden. Auch die Trainingsgruppengröße sei nicht ideal. Der stetig wachsende Stadtteil habe auch ein wachsendes Bedürfnis nach Sport. Neben Grün würden auch zusätzliche Räume für Bewegung gebraucht. Gerade die wachsende Nachfrage sei der Grund gewesen, warum die W.E.T.-Fußballsparte an den SV Groß Borstel in großen Teilen abgegeben wurde in enger Kooperation mit dem Bezirk und dem HSB.

Die damit verbundene gesellschaftliche Verantwortung für den Stadtteil/Bezirk werde sehr ernst genommen, vor allem bei der kontinuierlichen Erweiterung des sportlichen Angebots. Der neue Tennisvorstand arbeite an Konzepten wie z.B. der Inklusionssport weiter vorangebracht werden könne, da seien vielfältige Kooperationen denkbar z.B. mit der Stiftung Alsterdorf oder Kinderkliniken des UKE. Dies brauche Räume. Hamburgs Active City das passiere täglich in der Erikastraße, das sollte nicht nur dauerhaft so bleiben, sondern auch Raum für sportliche Entwicklung bieten, die der wachsende Stadtteil benötige. Daher gehe die Bitte an die Bezirksversammlung, dem Vereinssport die Priorität einzuräumen, die hier im Bezirk benötigt werde.

 

Die Vorsitzende eröffnet die Diskussion.

 

Herr Dickow kann einerseits die Initiative verstehen, aber andererseits auch den Sportverein. Zumindest der Altbestand des Sportvereins müsse Bestandsschutz haben, solange wie der Verein dort unangefochten sei. Dazu sollte sich die Initiative bekennen und ggf. ihr Begehren umformulieren, so dass in der Hinsicht keinerlei Zweifel mehr bestehen.

Andererseits müsse dem W.E.T. deutlich gesagt werden, dass die damalige Errichtung der Plätze 4 + 5 nicht unbedingt das Zutrauen vieler Menschen aus der Bevölkerung erlangt habe, weil man sich nicht immer an alle Vorgaben gehalten habe wofür  der neue Tennisvorstand allerdings nichts könne. Das Misstrauen der Bevölkerung sei in der Hinsicht nachvollziehbar. Deswegen wäre es anstrebenswert, wenn beide Parteien in einen Gesprächsprozess kommen würden, um einen Kompromiss bzw. eine Einigung zu finden, die beiden Seiten gerecht werde. So solle die Möglichkeit einer Fristverlängerung genutzt werden, um beiden Seiten die Möglichkeit einzuräumen, länger ins Gespräch zu kommen, vielleicht auch unter Mithilfe des Bezirksamtes oder der Mehrheitsfraktion, die in der Pflicht gesehen werde. Schwarz oder weiß werde der Lage nicht gerecht. Es müsse eine Lösung gefunden werden, die sowohl denen, die den Verein weiterentwickeln wollen, als auch denjenigen, die Angst um ihre Grünflächen haben, gerecht werden.

 

Herr Hosemannchte sich für das Engagement der Bürgerinitiative bedanken und äert seinen Unmut, dass der Verein seinerzeit die Plätze 4+5 ohne Genehmigung errichtet habe. Letztlich werde auch der Bedarf des wachsenden Sportvereins gesehen, aber da stelle sich die Frage, ob die Erweiterung an dieser Stelle sein müsse. Die verschiedenen Interessen müssen gleichermaßen gesehen werden und nicht nur die des Vereins. Der aktuelle B-Plan sehe die Schaffung zweier neuer Tennisplätze vor sowie die Überbauung eines Tennisplatzes  zugunsten der Erweiterung des Vereinshauses. Herr Hosemann schlägt vor, das Vereinshaus in die Höhe zu erweitern oder anders anzuordnen.

Die Argumentation der Bürgerinitiative werde vollumfänglich unterstützt. Ein Handlungsbedarf seitens des Sportvereins, nicht nur der Tennissparte, werde ebenfalls gesehen, aber nicht an Ort und Stelle. In Bezug auf die Problematik der Turnhallen sei Politik und Verwaltung ebenso gefordert, Möglichkeiten zu suchen und zu finden und an anderen Stellen mehr Flächen für den Sport zu schaffen. Auch andere Vereine hätten diese Probleme und hätten Aufnahmestopps verhängt wie auch z.B. Genossenschaften oder Kleingartenvereine.

 

Herr Kranz betont, es seien gute Argumente auf beiden Seiten vorgetragen worden, letztendlich müsse die Politik eine Abwägung treffen, um das weitere Vorgehen zu beschließen. Wichtig sei, dass zunächst ein Dialogprozess eingeleitet werde, ggf. gemeinsam mit Politik und Verwaltung. Herr Kranz appelliert an Bürgerinitiative und Sportverein, in die Zukunft zu schauen und sich nicht Fehler aus der Vergangenheit gegenseitig vorzuwerfen. Eine Rechtslage von vor 50 Jahren anzuführen, sei in diesem Prozess nicht hilfreich, sondern Veränderungen sollten für alle positiv gestaltet werden.

 

Frau Ros sagt, es wäre sinnvoll sich die beiderseitigen Argumente und Rechtslagen genauer anzuschauen und erwägt die Möglichkeit der Fristverlängerung.

 

Herr Boltres zitiert aus der Drucksache 21-2816, die dem Hauptausschuss vorgelegen habe. 

Innerhalb von zwei Monaten nach Zustandekommen des Bürgerbegehrens hat die Bezirksversammlung zumindest eine öffentliche Sitzung (heute) des für das Anliegen zuständigen Fachausschusses abzuhalten, in der die Initiative die Gelegenheit erhält, ihr Anliegen vorzutragen.

Sofern die Bezirksversammlung dem Anliegen des Bürgerbegehrens nicht innerhalb von zwei Monaten unverändert oder in einer Form zustimmt, die von den Vertrauenspersonen gebilligt wird, wird spätestens vier Monate nach der Feststellung des Zustandekommens über den Gegenstand des Bürgerbegehrens ein Bürgerentscheid durchgeführt. Die Bezirksversammlung kann eine eigene Vorlage beifügen, die Initiative ihre Vorlage zurücknehmen oder überarbeiten 32 Abs. 7 Satz 2 BezVG, § 7 Abs. 1 BezAbstDurchfG).

Die zweimonatige Einigungsfrist mit der Bezirksversammlung beginnt am 28.10.2021 und endet am 28.12.2021. Die Einigungsfrist läuft für drei Monate nicht, sofern die Bezirksversammlung diese im Einvernehmen mit der Initiative beschließt; unter denselben Voraussetzungen kann die Aussetzung der Frist einmalig verlängert werden. Die Initiative und die Bezirksversammlung können sich alternativ auch auf die Einleitung eines Moderationsverfahrens verständigen 7 Abs. 3 BezAbstDurchfG, § 20 BezAbstDurchfVO).

Der Bürgerentscheid hat nach § 32 Abs. 11 BezVG die Wirkung eines Beschlusses der Bezirksversammlung.

 

Herr Boltres weist darauf hin, dass es an der Politik sei, sich mit der Initiative zu einigen, die Verwaltung sei in der Hinsicht außen vor. Daher werde sich die Verwaltung zu den Inhalten beider Argumentationen nicht äern. Die Aufstellung des B-Plans gehe auf einen Beschluss dieses Ausschusses zurück, die Verwaltung habe daher nicht eigenmächtig gehandelt, sondern im Auftrag der Politik.

 

Herr Kranz sagt, in der Unterschriftenliste werde ein Mehrgenerationenplatz nicht erwähnt und es werde auch nicht erwähnt, dass der W.E.T. ggf. bis 2039 zurückbauen solle. Das Bürgerbegehren laufe darauf hinaus, das B-Plan-Verfahren anzuhalten und dann werde wahrscheinlich in beide Richtungen nichts weiter passieren, was beide Seiten nicht wollen können.

Positiv am Vorhaben des W.E.T. seien nicht die beiden neuen Tennisplätze, sondern das, was noch entstehen solle, die neue Halle und die Vergrößerung des Vereinsheims für andere Sportangebote. Das fehle tatsächlich im Stadtteil und davon werde mehr benötigt, gerade hinsichtlich des Neubaugebiets Tarpenbeker Ufer und der vielen neuen Einwohner*innen unserer Stadt. Angebote für Kinder und Senioren seien unterstützenzwert und sollten gefördert werden. Daher sei es schade, wenn diese Erweiterung nicht stattfinden könne, weil es eigentlich nur darum gehe, zwei Tennisplätze zu verhindern. Gerade diese Fragen sollten in einem gemeinsamen Gespräch erörtert werden, um einen Kompromiss zu finden.

 

Herr Prott wendet sich direkt an die Bürgeriniative und an den Tennisverein. Es seien beide Anliegen berechtigt und eine Entscheidung könne ja nur so ausfallen, dass entweder das eine oder das andere in Frage komme. Aus diesem Grund werde an die Gesprächsbereitschaft beider appelliert. Die Mehrheitsfraktion stehe ebenfalls zu Gesprächen bereit, um Kompromissmöglichkeiten auszuloten.

 

Frau Traversin sagt es gehe heute um einen Dialog und einen Austausch. Das sei gut, denn die Mitwirkung von Bürger*innen befürworten schließlich alle Parteien. Immerhin hätten 6000 Menschen für eine Grünfläche unterschrieben und man dürfe nicht unterschätzen, dass nicht jeder dem Vereinsgedanken zugetan sei und auch diese Menschen hätten ein Recht auf Grün und Bewegung, wann und wo sie möchten.

Es sei nicht konstruktiv, wenn die Mehrheitsfraktion eine Vorstellung des HSB und des W.E.T. auf den Tisch lege.

Der Grünflächenerhalt in Nahverdichtungsgebieten sei wichtig. Ebenso sollte das Verhältnis von Mitgliederzahlen des Vereins im Gegensatz zur Zahl der Bürger*innen von Eppendorf  noch einmal betrachtet werden.

Die Initiative werde aus zwei Gründen unterstützt, einmal als Mitgestalter des Stadtteils Eppendorf /Winterhude und zum anderen zum Grünerhalt insgesamt.

 

Herr Hosemann weist darauf hin, dass der Aufstellungsbeschluss des B-Plans mehrheitlich und nicht einstimmig getroffen wurde und äert sich optimistisch, dass der Bürgerentscheid erfolgreich sein werde, gerade mit Blick auf den Bürgerentscheid am Mühlenkampkanal. Es sei dann an der Politik, dafür zu sorgen, dass eine Grünfläche für alle entstehe. Ein Entweder/Oder stelle sich vielleicht an Ort und Stelle, aber nicht in Bezug auf den Gesamtbedarf des W.E.T.

Ein konkreter Vorschlag wäre z.B. den Großen Sitzungssaal des Bezirksamts Hamburg-Nord in eine Gymnastikhalle umzubauen, wenn das Bezirksamt ausgezogen sei. Darüber hinaus könnte man Bedarfe des Stadtteils gezielt bei neuen Stadtentwicklungsprojekten gerecht werden.

 

Herr Domres sagt, es gebe noch einen dritten Beteiligten außer dem W.E.T. und der Bürgerinitiative, gegen den sich das Bürgerbegehren wende und das sei das Schwanenquartier. Ein Teil des B-Plans sehe ein festes Winterquartier bzw. eine sichere Unterbringung für die Hamburger Schwäne vor, im Falle des Auftretens der Vogelgrippe. Insofern falle diesem Bürgerbegehren auch das Schwanenquartier zum Opfer. 

 

Herr Dickow ist zuversichtlich, dass man sich hinsichtlich des Schwanenquartiers mit der Initiative einigen könne. Sowohl Vereinssport, als auch die Grünflächen hätten ihre Berechtigung. Keiner Seite könne daran gelegen sein, dass es zu Verhärtungen komme. Ein Moderationsverfahren sei eine im BezAbstDurchfG vorgesehene Maßnahme und könnte für alle Beteiligten zu einer guten Lösung führen und sei einer Abstimmung im Ausschuss vorzuziehen.

 

Herr Kranz stellt klar, dass kein Konzept von Mehrheitsfraktionen durchgewunken werden solle, sondern dass das, was sowohl die Bürgerinitiative, als auch der W.E.T. mit der Grünfläche vorhaben, nicht weit auseinander liege. 

 

Herr Hosemann erwägt die Möglichkeit, den B-Plan zu teilen, also das Schwanenquartier aus diesem B-Plan herauszunehmen und einen gesonderten B-Plan aufzustellen. 

 

Frau Ros stellt fest, dass in dem Bürgerbegehren mit keinem Wort das Schwanenwesen vorkomme. Es gehe aber um den B-Plan Eppendorf 10 und dieser umfasse eben auch das Schwanenwesen.

Frau Ros zitiert aus dem Originaltext des Bürgerbegehrens:

Sind Sie dafür, dass 

dass die Parkanlage am Eppendorfer Mühlenteich so, wie diese als öffentliche Grünfläche durch den Bebauungsplan Eppendorf 10 festgesetzt ist, erhalten bleibt und nicht verkleinert wird und

- dass der Entwurf des Bebauungsplanes Eppendorf 26/Alsterdorf 23, der einen wesentlichen Teil der Parkanlage der Öffentlichkeit entzieht, um eine Tennissportanlage festzusetzen, die üblicherweise nur Vereinsmitgliedern zugänglich ist, nicht wirksam wird?“

 

Ein Vertrauensmann der Initiative findet die Behauptung, dass die Bürgerinitiative sich auch aktiv gegen das Schwanenquartier wende, konstruiert.  Es sei eine politische Entscheidung gewesen, eine Erweiterung der W.E.T.-Anlage mit einer Verbesserung der Situation des Schwanenquartiers zu verknüpfen. Es stehe den Stadtplanern frei, dies voneinander zu trennen. Von den Aktiven, die sich für den Erhalt einer öffentlichen Grünfläche einsetzen, werde sich niemand dagegen engagieren.

 

Herr Domres weist darauf hin, dass eine Trennung des B-Plans aus rechtlichen Gründen nicht in Frage komme, da dies sich gegen den Wortlaut des Bürgerbegehrens richte, wo ausdrücklich darauf hingewiesen werde, dass der B-Plan nicht vollendet werden dürfe. Der Bürgerinitiative sei bekannt gewesen, dass der genannte B-Plan das Schwanenquartier beinhalte.

 

Herr Boltres sagt, an dieser Diskussion werde deutlich, wie schwierig dieses Volksabstimmungsgesetz sei, weil es hochkomplexe planerische Fragestellungen zuspitze auf Fragen, die mit lediglich ja oder nein zu beantworten seien. Planung und Stadtentwicklung seien so kompliziert und komplex, dass man viel mehr miteinander reden müsse. Selbstverständlich würde jeder ein Bürgerbegehren unterschreiben, das zum Erhalt einer Grünfläche aufrufe.

Unbeteiligte, die sich diese Anlage anschauen, würden den Zaun rund um die Grünfläche, die fälschlicherweise als Bolzplatz bezeichnet werde und dabei nie ein Bolzplatz war, als Stein des Anstoßes sehen. Da gebe es also eine Fläche, die augenscheinlich der Öffentlichkeit entzogen werde, von der etliche Mitglieder des Ausschusses berichtet hätten, dass sie als Kinder dort durchgeklettert seien und dort gespielt hätten. Das sei ein Thema, auf das sich die Verhandlungen auch einmal fokussieren sollten, wie man mit vermeintlich der Öffentlichkeit entzogenen Flächen umgehe. Über die Nutzbarkeit von öffentlichen Grünanlagen sollten beide Seiten noch einmal nachdenken.

Ein Bürgerentscheid würde aller Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein und dann seien eine Viertelmillion Euro an Steuergeldern ausgegeben worden, ohne dass es eine Perspektive gebe. Auch aus diesem Grunde wäre eine Einigung beider Seiten sinnvoll.

 

Herr Dickow meint, drei der fünf anwesenden Fraktionen hätten sich bereits für einen Dialog geäert. Die Situation würde sich nicht verbessern, weder wenn das Bürgerbegehren durchkomme, noch wenn es nicht durchkomme, sondern es würde zu erheblichen Frustrationen auf einer der beiden Seiten führen, die für den Stadtteil auch nicht gut wären.

Beide Seiten hätten ein berechtigtes Anliegen und es sei wichtig zu einer Lösung zu kommen.  Es stehe im Gesetz, dass auch die Bürgerinitiative ihre Vorlage anpassen könne, so dass der Bereich des Schwanenwesens aus dem Gebiet des Bürgerbegehrens ausgenommen werden könne. Es sei wichtig, dass sich alle Seiten ins Gespräch begeben und dafür sei die Möglichkeit einer Fristverlängerung bzw. eine Aussetzung der Frist geschaffen. Am Ende sollten jede Seite mit der gefundenen Lösung leben können.

 

Herr Hosemann sagt, es sei leicht einen Dialog zwischen Sportverein und Initiative zu fordern. Es müsse auch einen Dialog zwischen Bezirksversammlung, Verwaltung und W.E.T. über mögliche andere Flächen geben.

Komplexe Sachverhalte mag es geben, dieser Sachverhalt sei jedoch relativ leicht. Die Initiative habe dies auf ihrer Internetseite gut dargestellt und da könne jeder, auch wenn man nicht Architektur studiert habe, bewerten und entscheiden. Im Vorfeld hätte man nicht nur in den Dialog zwischen Bezirksversammlung und W.E.T. treten, sondern man hätte frühzeitig  die Bürger*innen mit einbinden sollen.

 

Herr Domres stellt klar, dass der Hinweis auf die Schwäne keine zusätzliche Hürde darstellen sollte, sondern die Beschreibung eines implizierten Problems. Man hätte jetzt viereinhalb Monate, um in einen Diskurs zu kommen. Dazu bräuchte man die Zustimmung der Initiative.

 

Herr Kranz schlägt vor, die Fristverlängerung in Anspruch zu nehmen und bittet die Initiative um Zustimmung.

 

Ein Vertrauensmann der Initiative antwortet, dass ein Antrag auf Fristverlängerung besprochen werden müsse, ein Feedback dazu zeitnah gegeben werde.

 

Die 1.Vorsitzende des W.E.T.hrt aus, dass sie absichtlich in ihrem Vortrag nicht auf die Vergangenheit eingegangen sei, weil das bereits oft diskutiert wurde. Es solle darum gehen, Zukunft zu gestalten und nach vorne zu blicken. Der neue Vorstand verspüre keine Verhärtungen gegenüber der Initiative, deshalb habe es auch schon ein Gesprächsangebot gegeben, die Initiative wollte vor einem Gespräch aber erst den heutigen Tag abwarten.

Natürlich gebe es den alten B-Plan von 1966, aber die Lebensrealität sei doch eine andere geworden. Und selbstverständlich sei es wichtig, Grünflächen zu erhalten und auch darüber sollte gesprochen werden.

 

Der Tennis-Obmann ergänzt, dass der jetzige Entwurf des B-Plans eine gewisse Kompromisslösung präsentiere und die Verwaltung einen Vergleich zwischen Grünflächen- und Sportvereinsinteressen vorgeschlagen habe. Eine Mehrgenerationenwiese und ein Mehrgenerationenverein da sei man nicht weit voneinander entfernt.

 

Eine Vertreterin der Initiative sagt, die Bürgerinitiative spreche nicht über die Vergangenheit, weder über Schwäne, noch über den Abriss von Häusern und gegen den W.E.T. habe man auch nichts. Man rede über den ehemaligen Schulspielplatz und da sei man in der Verantwortung den Menschen gegenüber, die der Initiative ihre Stimme gegeben haben. 

 

Ein Vertrauensmann der Initiativechte darauf hinweisen, dass der B-Plan-Entwurf nicht das sei, was man sich gewünscht hätte, nämlich einen ausgewogenen Kompromiss zwischen unterschiedlichen Nutzungsinteressen. Es werde westlich des geschützten Biotops und des Schwanenwesens, nach dem B-Plan keine öffentliche Grünfläche mehr geben, sondern ausschließlich eine Tennisanlage mit einer privaten Grünfläche. Diese Tennisanlage werde ausschließlich einem privaten Verein zur Verfügung stehen. Das habe mit öffentlicher Nutzung und Zugänglichkeit für alle, die z.B. nach dem Joggen an Sportgeräten Übungen machen  chten, die sich zum Yoga oder Bolzen treffen, nichts zu tun. Die Bezirksversammlung sei der politische Akteur, der diesen B-Plan so vorgestellt habe und gegen den sich die Initiative richte und es liege an der BV auf die Bürgerinitiative zuzukommen. Es sei angeklungen, dass Sportverein und Initiative einen Kompromiss finden sollen, so könne es nicht gehen und ohne die Beteiligung der Verwaltung werde es auch nicht gehen.

 

Ein Bürgerchte einen zusätzlichen Aspekt nennen. Es gehe letztendlich um 2 weitere Tennisplätze für die Expansion des Tennisvereins. Nach Aussage des vorherigen Vorstands könnten durch die beiden neuen Tennisplätze 75 neue Mitglieder generiert werden. Das sei ein zu großer Flächenverbrauch in Eppendorf. Diese Fläche könnte sicher eine größere Nutzung für eine breitere Bevölkerung leisten. Man müsse in die Zukunft schauen und  Digitalisierung neu denken. Als Anwohner bekomme man mit, dass die vorhandenen  Tennisplätze zum großen Teil nicht vollständig ausgelastet seien. Gerade in Zeiten von  HomeOffice,  flexiblen Arbeitszeiten und Digitalisierung könnten vielleicht auch intelligente Buchungssysteme zu einer besseren Auslastung der vorhandenen Plätze führen.

Das könnte eine Anregung für eine Diskussion oder einen in die Zukunft gerichteten Kompromiss sein, indem überlegt werde, das Vorhandene besser für alle Bürger*innen zu nutzen und gleichzeitig den Nicht-Vereinsmitgliedern auch gerecht zu werden. An 75 Mitgliedern würde die Zukunft eines Vereins sicher nicht hängen.

 

Herr Domres weist nochmal darauf hin, dass  - vorbehaltlich der Zustimmung der Initiative - alle Beteiligten viereinhalb Monate Zeit hätten, eine Lösung herbeizuführen, andernfalls würde das Verfahren am 28.12.2021 zu Ende sein. 

 

Die Vorsitzendehrt abschließend aus, dass heute ein Austausch stattgefunden habe, im Zuge dessen sich noch keine Lösung ergeben habe, aber es wurden Chancen gesehen,  Risiken festgestellt und es habe seitens der Initiative das Angebot gegeben, die Fristverlängerung zu prüfen und es habe einen deutlichen Appell zum Dialog aller Beteiligten gegeben, wobei eine große Gespchsbereitschaft zu vernehmen sei.

Die Vorsitzende dankt allen Beteiligten.

Ö 4

Bereich Eppendorf-Winterhude

Ö 4.1 - 21-2880

Aufhebung der Städtebaulichen Erhaltungsverordnung Eppendorfer Landstraße hier: Kenntnisnahme der Aufhebung

Ö 5

Verschiedenes

Es werden keine Wortbeiträge angemeldet.

 

Die Vorsitzende verabschiedet die Bürger*innen und schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.