22-2604

Antrag der GRÜNE-Fraktion: Zukunftsfähige Verkehrsplanung für Klein Borstel Quartiersstraße Stübeheide: sicher, lebendig, klimaangepasst!

Antrag

Letzte Beratung: 28.09.2026 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.4

Sachverhalt

Die Stübeheide und das Einkaufszentrum von Klein Borstel sind ein wichtiger Bestandteil des Stadtteillebens. Gerade deshalb kommt der zukünftigen Gestaltung des Straßenraums eine besondere Bedeutung zu.Die mit Drucksache 22-2004 [1] vorgestellte Planung zur Umgestaltung der Stübeheide verfolgt dabei einen zukunftsgerichteten Ansatz. Sie schafft die Voraussetzungen dafür, dass Fuß- und Radverkehr sicherer und attraktiver werden, die Aufenthaltsqualität steigt und die Straße ihrer Funktion als Quartiersverbindung r alle besser gerecht wird.

Die vorgelegte Planung ist insbesondere vor dem Hintergrund zu begrüßen, dass Straßenräume über Jahrzehnte Bestand haben. Was heute gebaut wird, muss deshalb nicht nur die gegenwärtigen Verkehrsverhältnisse abbilden, sondern den Anforderungen einer wachsenden Stadt, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit und einer zunehmenden Nutzung des Fahrrads gerecht werden.

Die heutige Stübeheide, die sie nach den Maßstäben vergangener Jahrzehnte geplant wurde, entspricht diesen heutigen Anforderungen nicht mehr. Entsprechend sollte nicht der Versuch unternommen werden, den heutigen Straßenraum möglichst unverändert zu konservieren. Vielmehr gilt es, die historische Entwicklung des Quartiers dort zu berücksichtigen, wo sie städtebaulich wertvoll ist, ohne daraus einen Anspruch auf die dauerhafte Festschreibung der heutigen Verkehrsführung abzuleiten.

Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass die heutige Dominanz parkender Autos keineswegs den „historischen Zustand" des Quartiers abbildet. Diese Sichtweiseberuft sicheinseitig auf die vergangenen drei Jahrzehnte und blendet llig aus, dass die Straße viele Jahrzehnte mit sehr viel weniger Autoverkehr sehr viel mehr Aufenthaltsqualität bot. Die Idee, eine bestimmte Anzahl heutiger Parkstände sei zum Erhalt eines „gewachsenen Quartiersbildes" zwingend erforderlich, ist daher alles andere als historisch zwingend.

Verkehrswende bedeutet nicht, dass der Autoverkehr aus Klein Borstel ausgeschlossen werden soll. Sie bedeutet vielmehr, dass der öffentliche Raum r uns heute, aber auch für unsere Kinder und Kindeskinder in den kommenden Jahrzehnten ausgewogener zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmenden verteilt wird: Hin von der rein „autogerechten Stadt" zu Quartieren, die auch „behindertengerecht" und „kindgerecht" sind. Denn ganz genau wie Autofahrende brauchen auch Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Radfahrende sichere und verlässlich nutzbare Wege.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:

Die Bezirksversammlung nimmt wie folgt Stellung zur Planung „Radverkehrsförderung Stübeheide“ (Drs. 22-2004):

  1. Die vorgelegte Planung zur Umgestaltung der Stübeheide wird ausdrücklich begrüßt. Die vorliegende Planung ist nicht darauf ausgerichtet, Klein Borstel seine Erreichbarkeit zu nehmen, sondern den öffentlichen Raum zukunftsfähig weiterzuentwickeln.
  2. Das Bezirksamt wird gebeten, die weitere Planung und Umsetzung im Sinne einer sicheren, klimaangepassten und zukunftsfähigen Quartiersstraße konsequent weiterzuverfolgen.
  3. Die Stübeheide wird als attraktive und sichere Radverkehrsverbindung entwickelt.
  4. Die vorgesehene Führung des Radverkehrs über die Stübeheide wird ausdrücklich unterstützt. Von zusätzlichen Maßnahmen, die die Zielsetzung der Fahrradstraße durch eine weiterhin dauerhafte Privilegierung des motorisierten Individualverkehrs auf Kosten der Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmenden einschränken, wird abgesehen.
  5. Die Belange des Wirtschafts- und Lieferverkehrs sowie mobilitätseingeschränkter Menschen sind angemessen zu berücksichtigen.
  6. Erforderliche Liefermöglichkeiten und barrierefreie Zugänge zu Geschäften, Einrichtungen und Grundstücken sollen im Rahmen der weiteren Detailplanung berücksichtigt werden.
  7. Die Glas- und Papiercontainer an den bestehenden Standorten Stübeheide 168 sowie im Bereich der Albert-Schweitzer-Schule sollen erhalten bleiben, sofern dies mit den straßenverkehrsrechtlichen und sicherheitsrelevanten Anforderungen vereinbar ist. Eine Verlagerung soll vermieden werden, da dadurch zusätzliche Konflikte mit dem ruhenden Verkehr, der Verkehrssicherheit sowie vorhandener Infrastruktur entstehen.
  8. Die öffentlichen Parkstände unmittelbar vor der Albert-Schweitzer-Schule sollen nur dann entfallen, soweit dies zur Vermeidung von Rückstaus bis in den Kreisverkehr und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist.
  9. Sofern im Zuge der weiteren Planung Anpassungen erforderlich werden, sind diese ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit, insbesondere für zu Fuß Gehende und Kinder, vorzunehmen.

r die GRÜNE Fraktion

Daniela Clément

[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016390

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Stübeheide Klein Borstel
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