Antrag auf Zuwendung im Rahmen der Stadtteilkulturförderung 2020 - Projekt: Songs from Home Antragsteller/in: Goldbekhaus e.V.
Letzte Beratung: 15.12.2020 Ausschuss Bildung, Kultur und Sport Ö 8.1
Antragssumme 4.000,00 € |
Veranstaltungsdatum 01.01.2021 bis 31.12.2021 |
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Zuwendungshistorie
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„Songs from Home“ möchte durch Lieder Brücken bauen. Lieder sind in vielen Ländern kultureller Schatz, Ausdruck eines Lebensgefühls, eines Schicksals oder eines Freudentages. Sie erzählen somit Geschichten aus der Heimat. In dem Chor werden Frauen mit Flucht- und/oder Migrationserfahrungen ermutigt ihre Geschichten zu erzählen. Sie werden dabei selbst zu den Lehrenden und vermitteln ihren kulturellen Schatz. Die gesanglichen Niveaus sind unterschiedlich, aber die Freude am Singen verbindet alle Kulturen miteinander. Mit dem Projekt sollen Begegnungsräume mit sportlichen und kulturellen Angeboten vor allem für geflüchtete Frauen und Mädchen aus dem Quartier geschaffen werden und nahegebracht werden.
Geleitet wird der Chor von einer Stimmbildnerin/ Musikethnologin.
Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kulturellen Aktivität. Das Angebot dient der positiven Stadtteilentwicklung und unterstützt die Integration der im Stadtteil lebenden Geflüchteten und Migrant*Innen.
Finanzierung:
Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 4.000,00 € angesetzt. Davon entfallen 3.300,00 € auf Personal-/Honorarkosten. Sachkosten werden in Höhe von 700,00 € kalkuliert. Einnahmen werden voraussichtlich keine erwartet.
Im Rahmen der Stadtteilkulturförderung wird eine Zuwendung in Höhe von 4.000,00 €
beantragt.
Empfohlen wird eine Finanzierung aus Sondermitteln für interkulturelle Projekte.
Für dieses Projekt erfolgt eine Mittelbindung, um auf die aktuell verfügbaren Mittel im Folgejahr zugreifen zu können.
Beschlussempfehlung:
Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit
förderfähig.
Eine Zuwendung in Höhe von 4.000,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung er-
scheint angemessen.
Der Ausschuss wird um Entscheidung gebeten.
Michael Werner-Boelz
Bezirksamtsleiter
Antrag vom 25.11.2020
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