Antrag auf Projektmittel (RZ) Stadtteilkulturförderung 2023 - Projekt: Songs from Home Antragsteller/in: Goldbekhaus e.V.
Letzte Beratung: 21.02.2023 Ausschuss Bildung, Kultur und Sport Ö 7.1
Antragssumme 4.000,00 € |
Veranstaltungsdatum März 2023 bis Januar 2024 |
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Zuwendungshistorie
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Das Projekt „Songs from Home – Liederaustausch der Kulturen“ ist ein regelmäßiges Angebot des Goldbekhauses in Kooperation mit „Wir im Quartier“, bei dem ähnlich wie bei einer Chorprobe, Frauen unterschiedlicher Kulturen zusammenkommen können und gemeinsam singen, in den jeweiligen Muttersprachen sowie auf Deutsch. In dem Chor werden Frauen mit Flucht- und/oder Migrationserfahrungen ermutigt ihre Geschichten zu erzählen. Sie werden dabei selbst zu den Lehrenden und vermitteln ihren kulturellen Schatz. Die gesanglichen Niveaus sind unterschiedlich, aber die Freude am Singen verbindet alle Kulturen miteinander. Mit dem Projekt sollen Begegnungsräume vor allem für geflüchtete Frauen und Mädchen aus dem Quartier geschaffen werden, um sportliche und kulturelle Angebote besser kennenzulernen.
Angeleitet wird der Chor von einer Stimmbildnerin/ Musikethnologin.
Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kulturellen Aktivität. Das Angebot dient der positiven Stadtteilentwicklung und unterstützt die Integration der im Stadtteil lebenden Geflüchteten und Migrant*Innen.
Finanzierung:
Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 4.000,00 € angesetzt. Davon entfallen 4.000,00 € auf Honorarkosten. Einnahmen werden voraussichtlich keine erwartet.
Im Rahmen der Stadtteilkulturförderung wird eine Zuwendung in Höhe von 4.000,00 € beantragt.
Das Projekt wäre geeignet, um aus Sondermitteln für interkulturelle Projekte gefördert zu werden. Da hier derzeit keine Mittel verfügbar sind, wird eine Finanzierung aus Projektmitteln (RZ) Stadtteilkultur empfohlen.
Beschlussempfehlung:
Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit förderfähig. Eine Zuwendung in Höhe von 4.000,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung erscheint angemessen.Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport wird um Entscheidung gebeten.
Michael Werner-Boelz
Antrag vom 18.01.2023
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