22-1602

Antrag auf Projektmittel (RZ) der Stadtteilkulturförderung 2026, Tage der offenen Ateliers 2026

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 25.11.2025 Ausschuss Bildung, Kultur und Sport Ö 6.1.1

Sachverhalt

Antragssumme

810,00 €

Veranstaltungsdatum

14.+15.02.2026

Zuwendungshistorie

2015

Offene Ateliers 2015

488,64 €

2016

Offene Ateliers 2016

620,00 €

2017

Offene Ateliers 2017

598,05 €

2018

Offene Ateliers 2018

553,84 €

2019

Tage der offenen Ateliers 2019

650,00 €

2020

Tage der offenen Ateliers 2020 (pandemiebedingt abgesagt)

700,00 €

2022

Tage der offenen Ateliers 2022

760,00 €

2024

Tage der offenen Ateliers 2024

760,00 €

2025

Tage der offenen Ateliers 2025

1.360,00 €

Sachverhalt:

Der Kunstverein Kettenwerk e.V. veranstaltet jährlich im Februar an einem Wochenende die Öffnung der Ateliers der dem Verein angehörenden Künstlerinnen und Künstler. Ziel der Veranstaltung ist es, das praktische künstlerische Schaffen interessierten Besucher*Innen zu vermitteln, die Werke der Künstler*Innen zu präsentieren und mit den BesucherInnen ins Gespräch zu kommen.

Der Verein verfügt über neun Ateliers, die an elf Personen vermietet sind. Das künstlerische Spektrum reicht von Malerei und Zeichnung über Illustration, Bildhauerei und Objektkunst.

Für beide Tage wird mit ca. 300 BesucherInnen gerechnet, der Eintritt ist frei.

Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Es dient der positiven Stadtteilentwicklung.

Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.

Finanzierung:

Für das Projekt werden Ausgaben in Höhe von 810,00 € angesetzt, davon 300,00 € für Honorare und 510,00 € für Sachkosten. Einnahmen stehen nicht zur Verfügung.

Beantragt wird eine Finanzierung aus Stadtteilkulturmitteln in Höhe von 810,00 €.

Beschlussempfehlung:

Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit

förderfähig.

Eine Zuwendung in Höhe von 810,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung erscheint angemessen.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird um Entscheidung gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

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Anhänge

Antrag vom 29.10.2025 (Finanzierungsplan)

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