Anhörungsrecht bei Standortentscheidungen gem. § 26 BezVG
Das Bezirksamt hat im Mexikoring 33, 22297 Hamburg, weitere Büroflächen temporär anmieten lassen, um den aufgewachsenen Infektionsschutz des Gesundheitsamtes unterzubringen. Die Mitarbeitenden des Infektionsschutzes wurden bislang übergangweise in der Eppendorfer Landstraße 59 und in der Kümmellstraße 5-7 untergebracht. Um eine dem Personalbestand und der Aufgabenstellung angemessene Unterbringung sicherzustellen, mussten zusätzliche Raumkapazitäten angemietet werden.
Auf Grund der Dringlichkeit des Bedarfs musste die Entscheidung für diesen Standort sehr kurzfristig getroffen werden. Im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung der Sprinkenhof GmbH mit dem Vermieter wurden die Flächen für den Zeitraum ab 09.11.2020 bis zum 30.06.2021 übernommen. Bei Bedarf besteht die Option, die Nutzungsvereinbarung bis zum 30.12.2021 zu verlängern.
Auf der Fläche (ca. 1.100 qm) werden 66 Arbeitsplätze geschaffen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz