23-1626.1

Zukunft der Finanzierung des Kulturprogramms in Planten un Blomen

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.2

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.04.2026 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion, GRÜNE-Fraktion und FDP-Gruppe Drs. Nr. 23-1626 einstimmig zugestimmt.

Die Finanzierung des Kulturprogramms in Planten un Blomen steht seit vielen Jahren unter erheblichem Druck. Für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsplanung im Park stellt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) dem Bezirksamt Hamburg-Mitte jährlich rund 182.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag wurde seit mindestens 2004 nicht angepasst.

Gleichzeitig sind die Kosten für die Durchführung des Programms in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Bereits in den vergangenen Jahren haben diese Entwicklungen zu spürbaren Einschränkungen im Programmangebot geführt. Einzelne Formate wurden reduziert oder ganz eingestellt, die Programmdichte hat insgesamt abgenommen. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Bezirksversammlung nicht hinnehmbar und kann nicht Ziel der weiteren Entwicklung sein.

In den vergangenen Jahren wurde das entstehende Defizit teilweise durch Mittel der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte ausgeglichen, um das bestehende Angebot aufrechterhalten zu können. Diese Vorgehensweise stellt jedoch keine nachhaltige Lösung dar und kann perspektivisch nicht fortgeführt werden.

Teile des Kulturprogramms insbesondere die Wasserlichtorgel, der Musikpavillon sowie das Programm am Japanischen Teehaus haben eine überregionale Ausstrahlung und sind von erheblicher touristischer Bedeutung für die Freie und Hansestadt Hamburg. Diese Angebote tragen maßgeblich zur Attraktivität des Parks und damit auch zur touristischen Anziehungskraft der Stadt bei.

Vor diesem Hintergrund ist eine strukturelle Neuausrichtung der Finanzierung erforderlich. Überregional bedeutsame Programmbestandteile sollen künftig aus gesamtstädtischen Mitteln insbesondere aus der Kultur- und Tourismustaxe finanziert werden, während die dem Bezirksamt Hamburg-Mitte von der BUKEA zur Verfügung gestellten Mittel weiterhin vorrangig für quartiersbezogene Angebote eingesetzt werden.

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließt:

Die zuständigen Stellen werden gebeten, darauf hinzuwirken, dass

  1. die Finanzierung der Programmbestandteile Wasserlichtorgel, Musikpavillon und Japanisches Teehaus im Park Planten un Blomen künftig aus gesamtstädtischen Mitteln, insbesondere aus der Kultur- und Tourismustaxe, sichergestellt wird,
  2. die hierfür erforderlichen Mittel, in Höhe von 170.000 €, dauerhaft und auskömmlich durch die zuständigen Fachbehörden bereitgestellt werden,
  3. die dem Bezirksamt Hamburg-Mitte von der BUKEA zur Verfügung gestellten Mittel weiterhin vorrangig für niedrigschwellige und quartiersbezogene Kulturangebote eingesetzt werden.

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 05.05.2026 wie folgt Stellung:

Die BKM leistet einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und Attraktivität von Planten un Blomen, indem sie im Rahmen ihrer spartenbezogenen Förderrichtlinien sowie über die Globalrichtlinie Stadtteilkultur gezielt Mittel für das dortige Kulturprogramm bereitstellt. Damit wird sichergestellt, dass der Park nicht nur als grüne Oase im Herzen Hamburgs, sondern auch als lebendiger Veranstaltungsort mit einem breit gefächerten Angebot wahrgenommen wird. Dank dieser finanziellen Unterstützung können zahlreicheFormate und Projekte realisiert werden, die das kulturelle Leben im Park bereichern und Besucherinnen und Besucher aller Altersgruppen ansprechen. Zu den geförderten Veranstaltungen zählt unter anderem das beliebte Kindermusikfest „laut und luise“, das vom Verein KinderKinder e.V. organisiert wird und Kindern sowie Familien ein vielfältiges musikalisches Erlebnis bietet. Ebenso wird das renommierte Jazzfestival „JazzOpen“, das vom Jazzbüro e.V. veranstaltet wird, durch die BKM gefördert. Dieses Festival hat sich als fester Bestandteil des Hamburger Kultursommers etabliert und lockt jährlich zahlreiche Musikliebhaberinnen und -liebhaber in den Park. Darüber hinaus profitieren auch weitere Projekte, beispielsweise aus dem Musikstadtfonds, von der Förderung der BKM. Diese gezielte Unterstützung ermöglicht es, innovative und vielfältige Kulturformate umzusetzen, die das kulturelle Profil von Planten un Blomen weiter stärken und den Park als wichtigen Ort der Begegnung, Inspiration und Teilhabe positionieren. Dadurch wird Planten un Blomen nicht nur als Naherholungsgebiet, sondern auch als Kulturstandort in Hamburg wahrgenommen, der mit einem abwechslungsreichen Programm zur Lebensqualität und kulturellen Vielfalt der Stadt beiträgt. Ein darüber hinaus gehendes finanzielles Engagement seitens der BKM ist angesichts der aktuellen bzw. der in den kommenden Jahren zu erwartenden Haushaltslage der Freien und Hansestadt Hamburg derzeit leider nicht realisierbar.

Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 08.05.2026 wie folgt Stellung:

Hierbei handelt es sich um Angebote des Bezirkes. Die Bezirksversammlung beschreibt dies zu Recht als Kulturprogramm. Für Maßnahmen, die einen kulturellen Hintergrund haben, ist fachbehördlich die Behörde für Kultur und Medien zuständig. Das Programm richtet sich vor allem an Hamburgerinnen und Hamburger, die touristische Bedeutung ist gering. Die Finanzierung und der Betrieb von Parkanlagen und deren Einrichtungen kann nicht von der BWAI übernommen werden.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 19.06.2026 wie folgt Stellung:

Zu Punkt 1. und Punkt 2.

Die BUKEA weist darauf hin, dass bei der BUKEA keine Zuständigkeit für Kulturangebote liegt.

Zu Punkt 3.

Die BUKEA stimmt der Beibehaltung des Mitteleinsatzes für den laufenden Haushalt und 2027 / 2028 zu, mit dem Hinweis, dass die Summe nicht erhöht werden kann. Die Unterstützung durch Sondermittel der BV wird begrüßt.

Da kulturelle Angebote nicht unter die Pflege- und Unterhaltung von Grünanlagen zu unterfassen sind und die Mittel der BUKEA die Bedarfe für Unterhaltung und Sanierung von Planten un Blomen nicht decken, strebt die BUKEA an, innerhalb der Fachbehördenlandschaft über den Doppelhaushalt 2027/2028 hinaus einen anderen dauerhaften Finanzierungsweg für kulturelle Angebote zu erreichen.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Japanischer Garten Hamburg

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