22-2295.4

Zebrastreifen für die Stockmeyerstraße - hier, Empfehlung des HafenCity Forum vom 17.08.2021

Mitteilung öffentlich

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12.12.2023
Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2021 die nachfolgende Empfehlung des HafenCity Forums einstimmig beschlossen. Der Hauptausschuss hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 30.11.2021 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

 

Der Cityausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14.11.2023 mit den nachfolgend aufgeführten Stellungnahmen der Behörde für Inneres und Sport vom 30.12.2021 und des Bezirksamtes vom 27.09.2023 sowie 17.10.2023 befasst.

Der Cityausschuss hat sich weiterhin für die Einrichtung eines Zebrastreifens in der Stockmeyerstraße ausgesprochen und einstimmig beschlossen, dass die Behörde für Inneres und Sport / Polizei um Abgabe einer Stellungnahme gebeten wird, in der die unterschiedlichen Ergebnisse bzw. abweichenden Stellungnahmen hinsichtlich der Einrichtung des Fußngerüberweges erläutert werden.

 

Die Bewertung des zuständigen Polizeikommissariats hat ergeben, dass die Einrichtung eines Zebrastreifens in der Stockmeyerstraße grundsätzlich möglich ist. Allerdings könnte dieser aus rechtlichen Gründen nicht genau auf Höhe des großen Fahrradwegs verlaufen.

Folgende Beschlussvorlage wird zur Abstimmung gestellt:

Das HafenCity Forum nimmt die Anregungen aus dem Kreise der Bewohner*innen des Stadtteils auf und schlägt dem Cityausschuss vor, dass er sich beim Bezirksamt und Straßenverkehrsbehörde dafür einsetzt, dass an in der Stockmeyerstraße ein Zebrastreifen als Querungshilfe auf der Höhe des Lohsepark geschaffen wird, um den Fußngerverkehr sicherer zu gestalten.

 

Abstimmungsergebnisse:

Wer                                                   Dafür                   Dagegen             Enthaltung

Alle Teilnehmenden          

Online:      16            0                            6

Präsenz:     12           0                            3


Der Antrag ist angenommen.

 

 

Die Behörde r Inneres und Sport nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 30.12.2021 wie folgt Stellung:

 

Fußngerüberwege (FGÜ) gemäß § 26 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind nach den Voraus-setzungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 26 und zu Zeichen 293 und Zeichen 350 sowie den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußngerüberwegen (R-FGÜ 2001) anzuordnen. Dafür müssen bestimmte örtliche und verkehrliche Voraussetzungen vorliegen. Die Anordnung eines FGÜ ist nur dann möglich, wenn gewisse Verkehrsstärken vorliegen. Dieses gilt sowohl für die Anzahl der Fußnger, die in dem fraglichen Bereich (in Höhe Lohsepark/ Ericusbrücke) Ort die Stockmeyerstraße queren, als auch für die Kraftfahrzeuge, die die Stockmeyerstraße dort befahren.

 

 

Diese Verkehrsstärken wurden anlässlich der aktuellen Beschlussempfehlung durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde erhoben.

Die Zählung wurde am Freitag, 17.12.2021 in der Zeit zwischen 07:15 Uhr und 09:15 Uhr durchgeführt.

Hierbei konnte als die von der R-FGÜ 2001 geforderte „Spitzenstunde“ der Zeitraum von 07:45 Uhr bis 08:45 Uhr identifiziert werden:

Es querten 78 Fußnger (und 76 Radfahrer) die Stockmeyerstraße im Bereich zwischen Am Lohsepark und Am Hannoverschen Bahnhof. Zeitgleich wurden 316 Kraftfahrzeuge gezählt.

Die Fußngerverkehrsstärken werden in den nächsten Jahren aufgrund einer in Lohsepark neu zu errichtenden Schule nach hiesiger Einschätzung noch zunehmen.

 

Damit ist die wesentliche Voraussetzung für die Anordnung und Anlage eines Fußngerüberwegs gegeben. Auch die sonstigen von der R-FGÜ geforderten Bedingungen sind hier erfüllt.

PK 14 wird den erforderlichen Prozess zur Anlage eines neuen FGÜ im Zusammenwirken mit dem Bezirksamt Hamburg- Mitte (als zuständiger Straßenbaulastträger) und der Hafencity- GmbH initiieren. Auch Hamburg- Verkehrsanlagen muss einbezogen werden, um die vorgeschriebene Beleuchtung des FGÜ zu

 

 

Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 27.09.2023 wie folgt Stellung:

 

Das zuständige Polizeikommissariat (PK) hat mitgeteilt, dass die Einrichtung eines Fußngerüberweges rechtlich nicht möglich ist. Zum einen ist die Anzahl der zu dem Zeitpunkt dort fahrenden Kfz in Relation zu den Fußngern nicht ausreichend, zum anderen befindet sich in örtlicher Nähe eine Fußngerlichtzeichenanlage. Das PK hat daher die Einrichtung einer Querungsstelle empfohlen.

Das Bezirksamt wird die Empfehlung aufgreifen und prüfen, ob eine Fahrbahneinengung oder eine Mittelinsel sinnvoll ist. Eine Umsetzung ist in 2024 geplant.

 

 

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 darauf hingewiesen, dass sich die Stellungnahmen der Fachbehörde und des Bezirksamtes widersprechen. Das Bezirksamt teilt daraufhin mit Schreiben vom 17.10.2023 Folgendes mit:

 

Die Polizei hat 2021 und 2023 Messungen mit unterschiedlichen Ergebnissen durchgeführt und dazu Stellungnahmen abgegeben. Daher sollte auch die Behörde für Inneres und Sport /Polizei, hierzu erneut Stellung beziehen und die unterschiedlichen Ergebnisse bzw. abweichenden Stellungnahmen erläutern.

Eine erneute Beteiligung der Behörde für Inneres und Sport / Polizei bedarf eines entsprechenden Beschlusses des Cityausschusses sowie einer Beschlussbestätigung durch die Bezirksversammlung.

 

 

Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Cityausschuss am 14.11.2023 und entsprechender Bestätigung durch die Bezirksversammlung am 23.11.2023 nimmt die Behörde für Inneres und Sport / zuständige Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 14 mit Schreiben vom 06.12.2023 wie folgt Stellung:

 

Zum Antrag des Forums Hafencity zur Errichtung eines Fußngerüberwegs in der Stockmeyerstraße hat die Straßenverkehrsbehörde am PK 14 im Dezember 2021 und im Juni/ Juli 2023 jeweils ein Prüfverfahren durchgeführt.

Die unterschiedlichen Ergebnisse und Bewertungen dieser Prüfungen sind in der Stellungnahme des PK 14 vom 04.08.2023 erläutert:

 

Fußngerüberwege (FGÜ) gemäß § 26 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind nach den Voraussetzungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 26 und zu Zeichen 293 und Zeichen 350 sowie den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußngerüberwegen (R-FGÜ 2001) anzuordnen.

Eine entsprechende Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde am PK 14 fand erstmals im Dezember 2021 aufgrund einer Beschlussempfehlung der Bezirksversammlung Hamburg- Mitte (Drs. Nr. 22-2295 vom 30.11.2021) statt.

Von hier erfolgte zunächst eine positive Rückmeldung an die Bezirksversammlung. Gemeinsam mit dem Bezirksamt Hamburg- Mitte (M-MR) sollte die Planung aufgenommen werden.

Am 16.06.2022 teilte ich dem Bezirksamt mit, dass die Planungen zurückgestellt werden sollten, weil es zu dem Zeitpunkt Überlegungen gab, die im weiteren Verlauf der Stockmeyerstraße liegende Oberhafenbrücke zur Steigerung der Verkehrssicherheit auf der Veloroute 9 für den Individualverkehr zu sperren.

Nach Einschätzung des PK 14 würden sich der Verkehrsstärken in der Stockmeyerstraße bei einer Sperrung der Oberhafenbrücke erheblich reduzieren, so dass ein FGÜ dort rechtlich nicht mehr zussig wäre. Daher empfahl ich, die weiteren Planungen bezüglich der Oberhafenbrücke abzuwarten.

Tatsächliche Konfliktsituationen an der fraglichen Querungsstelle waren bis dahin, und sind auch bis heute dem PK 14 nicht bekannt geworden.

Im Mai 2023 nahm das Bezirksamt in dieser Sache Kontakt zur StVB am PK 14 auf bat (auf wiederholte Nachfrage der Bezirksversammlung und des Forum Hafencity) um Wiederaufnahme des

Prüfverfahrens.

Die StVB am PK 14 führte darauf am Dienstag den 28.06.2023 und am Dienstag, den 04.07.2023 Verkehrszählungen an der Querungsstelle durch. Das Ergebnis ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt; es wurden jeweils die Querungszahlen in beide Richtungen erfasst:

 

 

Gem. R-FGÜ 2001 ist die Anordnung eines FGÜ ist nur dann möglich, wenn gewisse Verkehrsstärken vorliegen. Dieses gilt sowohl für die Anzahl der Fußnger, die in dem fraglichen Bereich (in Höhe Am Lohsepark/ Ericusbrücke) die Stockmeyerstraße queren, als auch für die Kraftfahrzeuge, die die Stockmeyerstraße dort befahren.

 

 

Aus der ersten Tabelle ergibt sich, dass die Spitzenzeit der Fußngerquerungen in den Mittagsstunden liegt: am 04.07.23 wurden 379 Fußnger und 160 Kfz gezählt.

Gem. der Tabelle aus der R-FGÜ ist die Anzahl der zu dem Zeitpunkt dort fahrenden Kfz in Relation zu den Fußngern nicht ausreichend zur Anordnung eines FGÜ und daher rechtlich nicht zulässig.

Ein weiterer Hinderungsgrund wäre die örtliche Nähe zur nächsten Fußngerlichtzeichenanlage an der Kreuzung Koreastraße/ Shanghaiallee; der Abstand bis dort beträgt ca. 100 Meter.

Die VwV-StVO zu § 26 StVO (Fußngerüberwege) bestimmt in der Rdnr. 5: „Im Zuge von Grünen Wellen, in der Nähe von Lichtzeichenanlagen oder über gekennzeichnete Sonderfahrstreifen nach Zeichen 245 dürfen Fußngerüberwege nicht angelegt werden.“

Der Abstand zwischen zwei LZA oder zwischen LZA und FGÜ soll in Hamburg gem. der Durchführungsbestimmung der VD 52 (in Abstimmung mit BIS/ A 43) mindestens 150 Meter betragen.

PK 14 empfiehlt daher, zur Errichtung einer gesicherten Querungsstelle in der Stockmeyerstraße in Höhe Am Lohsepark in der Fahrbahnmitte nach entsprechender Aufweitung der beiden Richtungsfahrstreifen eine sog. „Sprunginsel“ einzubauen.

 

 

Im Ergebnis ist die Anordnung und Errichtung eines FGÜ rechtlich nicht zulässig.

PK 14 empfiehlt daher, zur Errichtung einer gesicherten Querungsstelle in der Stockmeyerstraße in Höhe Am Lohsepark in der Fahrbahnmitte nach entsprechender Aufweitung der beiden Richtungsfahrstreifen eine sog. „Sprunginsel“ einzubauen.

Eine aktuelle Verkehrsunfallauswertung (Zeitraum 01.11.2020 - 31.10.2023) über die Datenbank EUSKA für den Bereich Stockmeyerstraße/ Koreastraße/ Am Lohsepark ergab keine Auffälligkeiten bzw. Hinweise auf Gefährdungen von Fußngern.

Im Dezember 2020 übersah ein Pkw-Fahrer beim Wenden einen Radfahrer; im August 2022 missachtete ein Radfahrer die Vorfahrt eines querenden Pkw. In beiden Fällen wurden die Radfahrer leichtverletzt.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.