Zebrastreifen für die Stockmeyerstraße - hier, Empfehlung des HafenCity Forum vom 17.08.2021
Letzte Beratung: 23.11.2023 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 6.2
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2021 die nachfolgende Empfehlung des HafenCity Forums einstimmig beschlossen. Der Hauptausschuss hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 30.11.2021 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.
Die Bewertung des zuständigen Polizeikommissariats hat ergeben, dass die Einrichtung eines Zebrastreifens in der Stockmeyerstraße grundsätzlich möglich ist. Allerdings könnte dieser aus rechtlichen Gründen nicht genau auf Höhe des großen Fahrradwegs verlaufen.
Folgende Beschlussvorlage wird zur Abstimmung gestellt:
Das HafenCity Forum nimmt die Anregungen aus dem Kreise der Bewohner*innen des Stadtteils auf und schlägt dem Cityausschuss vor, dass er sich beim Bezirksamt und Straßenverkehrsbehörde dafür einsetzt, dass an in der Stockmeyerstraße ein Zebrastreifen als Querungshilfe auf der Höhe des Lohsepark geschaffen wird, um den Fußgängerverkehr sicherer zu gestalten.
Abstimmungsergebnisse:
Wer Dafür Dagegen Enthaltung
Alle Teilnehmenden
Online: 16 0 6
Präsenz: 12 0 3
Der Antrag ist angenommen.
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 30.12.2021 wie folgt Stellung:
Fußgängerüberwege (FGÜ) gemäß § 26 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind nach den Voraus-setzungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 26 und zu Zeichen 293 und Zeichen 350 sowie den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) anzuordnen. Dafür müssen bestimmte örtliche und verkehrliche Voraussetzungen vorliegen. Die Anordnung eines FGÜ ist nur dann möglich, wenn gewisse Verkehrsstärken vorliegen. Dieses gilt sowohl für die Anzahl der Fußgänger, die in dem fraglichen Bereich (in Höhe Lohsepark/ Ericusbrücke) Ort die Stockmeyerstraße queren, als auch für die Kraftfahrzeuge, die die Stockmeyerstraße dort befahren.
Diese Verkehrsstärken wurden anlässlich der aktuellen Beschlussempfehlung durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde erhoben.
Die Zählung wurde am Freitag, 17.12.2021 in der Zeit zwischen 07:15 Uhr und 09:15 Uhr durchgeführt.
Hierbei konnte als die von der R-FGÜ 2001 geforderte „Spitzenstunde“ der Zeitraum von 07:45 Uhr bis 08:45 Uhr identifiziert werden:
Es querten 78 Fußgänger (und 76 Radfahrer) die Stockmeyerstraße im Bereich zwischen Am Lohsepark und Am Hannoverschen Bahnhof. Zeitgleich wurden 316 Kraftfahrzeuge gezählt.
Die Fußgängerverkehrsstärken werden in den nächsten Jahren aufgrund einer in Lohsepark neu zu errichtenden Schule nach hiesiger Einschätzung noch zunehmen.
Damit ist die wesentliche Voraussetzung für die Anordnung und Anlage eines Fußgängerüberwegs gegeben. Auch die sonstigen von der R-FGÜ geforderten Bedingungen sind hier erfüllt.
PK 14 wird den erforderlichen Prozess zur Anlage eines neuen FGÜ im Zusammenwirken mit dem Bezirksamt Hamburg- Mitte (als zuständiger Straßenbaulastträger) und der Hafencity- GmbH initiieren. Auch Hamburg- Verkehrsanlagen muss einbezogen werden, um die vorgeschriebene Beleuchtung des FGÜ zu
Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 27.09.2023 wie folgt Stellung:
Das zuständige Polizeikommissariat (PK) hat mitgeteilt, dass die Einrichtung eines Fußgängerüberweges rechtlich nicht möglich ist. Zum einen ist die Anzahl der zu dem Zeitpunkt dort fahrenden Kfz in Relation zu den Fußgängern nicht ausreichend, zum anderen befindet sich in örtlicher Nähe eine Fußgängerlichtzeichenanlage. Das PK hat daher die Einrichtung einer Querungsstelle empfohlen.
Das Bezirksamt wird die Empfehlung aufgreifen und prüfen, ob eine Fahrbahneinengung oder eine Mittelinsel sinnvoll ist. Eine Umsetzung ist in 2024 geplant.
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 darauf hingewiesen, dass sich die Stellungnahmen der Fachbehörde und des Bezirksamtes widersprechen. Das Bezirksamt teilt daraufhin mit Schreiben vom 17.10.2023 Folgendes mit:
Die Polizei hat 2021 und 2023 Messungen mit unterschiedlichen Ergebnissen durchgeführt und dazu Stellungnahmen abgegeben. Daher sollte auch die Behörde für Inneres und Sport /Polizei, hierzu erneut Stellung beziehen und die unterschiedlichen Ergebnisse bzw. abweichenden Stellungnahmen erläutern.
Eine erneute Beteiligung der Behörde für Inneres und Sport / Polizei bedarf eines entsprechenden Beschlusses des Cityausschusses sowie einer Beschlussbestätigung durch die Bezirksversammlung.
Um Kenntnisnahme und ggf. Beschlussfassung wird gebeten.
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