Wohnungs- und Mietensituation in St. Georg, hier: Empfehlung des Stadtteilbeirates St. Georg vom 27.04.2022
Letzte Beratung: 06.12.2022 Cityausschuss Ö 7.1.3
Der Stadtteilbeirat St. Georg möge beschließen:
Die Bürgerschaft und der Senat (ggfs. auch über den Bundesrat) werden aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen,
Begründung:
Die Wohnungs- und Mietenlage in St. Georg ist schon seit langem mehr als angespannt. Viele BewohnerInnen leiden unter der Mietenexplosion, können die Umwandlung ihrer Miet- in eine Eigentumswohnung selbst im Einzugsgebiet der Sozialen Erhaltungsverordnung nicht ausschließen. Der Umzug im eigenen Stadtteil – beispielsweise, wenn sich die Familie vergrößert – ist nahezu aussichtslos, auch (die letzten) inhabergeführten Läden werden verdrängt, weil ihnen die Miete mangels MieterInnenschutzes für Gewerbetreibende drastisch erhöht wird und sie keine bezahlbare Alternative vor Ort mehr finden. Das geht so nicht weiter! Und so protestieren wir als vielleicht letzte Generation, die sich noch an bezahlbare Mieten in St. Georg erinnert und sich der Mietenexplosion, dem mangelnden Neubau von Sozialwohnungen und der Verdrängung entgegenstemmt. Und so sieht’s gegenwärtig in St. Georg aus:
Die Liste ließe sich fortsetzen und verlangt nach einer grundlegenden Änderung der Wohnungs- und Mietenpolitik für St. Georg. Maßnahmen zur Verbesserung der Lage können z.T. vom Bezirk, vom Senat und der Bundesregierung veranlasst werden. Unsere zentralen Forderungen richten wir daher an die Fraktionen der Bezirksversammlung (BV) Hamburg-Mitte und der Hamburgischen Bürgerschaft sowie den Senat.
Meinungsbild Plenum*:
Ja: 20 Nein: 3 Enthaltung: 7
Votum Stadtteilbeirat:
Ja: 9 Nein: 1 Enthaltung: 3
Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.
*Im Plenum sind rund 45 Personen (digital) anwesend.
Dem Antrag ist das Merkblatt zum Genehmigungserfordernis nach § 250 Baugesetzbuch „Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bei Bestandsgebäuden mit mehr als fünf Wohnungen im Bezirk Hamburg-Mitte“ angehangen.
Um Beschlussfassung / Kenntnisnahme wtrd gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.