Wahlkreiseinteilung für die Wahl zu den Bezirksversammlungen
Letzte Beratung: 04.08.2026 Hauptausschuss Ö 5.5
Der Landeswahlleiter hat mit Datum vom 07.07.2026 folgendes Schreiben übermittelt:
„In meiner Funktion als Vorsitzender der Wahlkreiskommission der 23. Bürgerschaft möchte ich Sie über das Ergebnis der Beratungen über die Wahlkreiseinteilung für die Wahl zu den Bezirksversammlungen im Bezirk Hamburg-Mitte informieren und die Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
Die von der Präsidentin der Bürgerschaft berufene Wahlkreiskommission der Bürgerschaft (Drs. 23/2521) hat die Aufgabe, für die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft und für die Wahl zu den Bezirksversammlungen jeweils über Änderungen der Wahlberechtigtenzahlen im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen, ob und welche Änderungen der Wahlkreiseinteilung oder der Sitzverteilung auf die Wahlkreise sie im Hinblick darauf für erforderlich hält (vgl. § 18 Abs. 6 BüWG; § 13 Abs. 5 BezVWG). Die Berichte hat die Wahlkreiskommission der Bürgerschaft innerhalb von 27 Monaten nach Beginn der jeweiligen Wahlperiode zu erstatten (§ 18 Abs. 7 BüWG, § 13 Abs. 6 BezVWG).
Die Wahlperiode der Bezirksversammlungen ist an die Wahlperiode des Europäischen Parlaments gekoppelt, die mit der konstituierenden Sitzung am 16. Juli 2024 begonnen hat. Die Kommission muss daher ihren Bericht zu der Wahlkreiseinteilung für die Wahl zu den Bezirksversammlungen bis zum 16. Oktober 2026 der Bürgerschaft zuleiten.
Die Wahlkreiskommission legt ihren Berechnungen die aktuellste kleinräumige Auswertung des Statistikamts Nord aus dem Melderegister mit Stand vom 31. Dezember 2025 zugrunde. Zudem hat das Statistikamt einen Wahlkreisrechner erstellt, der nebst Anleitung diesem Schreiben angefügt ist.
Die Anzahl der Sitze einer Bezirksversammlung und damit der Anzahl der auf die Wahlkreise zu verteilenden Sitze berechnet sich gemäß § 2 Abs. 1 und 2 BezVWG nach der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner des betreffenden Bezirkes. Mit Stand vom 31. Dezember 2025 waren im Bezirk Hamburg-Mitte insgesamt 315.320 Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet. Die Regelgröße der Bezirksversammlung umfasst daher nach § 2 Absatz 1 Nr. 2 BezVWG 51 Mitglieder, von denen nach § 2 Absatz 2 BezVWG 30 Mitglieder in den Wahlkreisen zu wählen sind.
Nach der Anzahl der Wahlberechtigten in den Wahlkreisen mit Stand vom 31. Dezember 2025 überschreitet der Wahlkreis 2 (St. Georg, Hammerbrook, Borgfelde, Rothenburgsort) nach der Anpassung des Divisors für die Verteilung der Sitze auf die Wahlkreise mit +17,6 Prozent den Abweichungstoleranzgrenzwert in Höhe von maximal +/- 15 Prozent (§ 13 Abs. 3 BezVWG). Hieraus folgt ein zwingender Handlungsbedarf.
Die Wahlkreise 5 und 8 weisen mit -11,3 bzw. -11,2 Prozent eine Abweichung von mehr als +/- 10 Prozent auf und drei Wahlkreise liegen nahe an der Rundungsgrenze zu einem zusätzlichen Sitz bzw. zum Verlust eines Sitzes (Wahlkreis 2 mit einer Sitzzuteilungszahl von 3,485; Wahlkreis 5 mit einer Sitzzuteilungszahl von 3,507; Wahlkreis 8 mit einer Sitzzuteilungszahl von 3,509). Ein absolutes Änderungserfordernis folgt hieraus jedoch noch nicht.
Zur Lösung der Überschreitung des Toleranzgrenzwertes im Wahlkreis 2 hat die Wahlkreiskommission folgende Varianten erörtert:
Variante 1:
Eine Verlagerung des Ortsteils 133 (Stadtteil Rothenburgsort) vom Wahlkreis 2 (St. Georg, Hammerbrook, Borgfelde, Rothenburgsort) zum Wahlkreis 7 (Veddel, Wilhelmsburg-Ost, Kleiner Grasbrook) würde die Abweichung im Wahlkreis 2 auf +2,1 Prozent zurückführen. Die Verteilung der Sitze auf die Wahlkreise bliebe unverändert. Die Sitzverteilungszahl würde im Wahlkreis 2 auf 3,027 stabilisiert werden. Die Abweichung des Wahlkreises 7 würde auf (noch) zulässige +11,8 Prozent steigen. Die Sitzverteilungszahl der Wahlkreise 5 und 8 blieben jeweils nahe der Rundungsgrenze und auch die Abweichung bliebe mit -11,3 Prozent und -11,2 Prozent unverändert (noch) innerhalb der Toleranzgrenzwerte.
Der Stadtteil Rothenburgsort ist jedoch ein kleiner Stadtteil, so dass eine Aufteilung der bei-den Ortsteile auf zwei Wahlkreise das Gefüge des Stadtteils trennen könnte. Es könnte eine Aufteilung ggf. der Bevölkerung des Stadtteils schwierig zu vermitteln sein und Kandidierende aus dem Stadtteil könnten wegen der Stadtteilangabe auf dem Wahlkreisstimmzettel schwieriger einen Sitz erhalten, wenn sich der kleine Stadtteil auf zwei Wahlkreise verteilt. Bereits im bisherigen Wahlkreis 2 stellt Rothenburgsort keinen dominierenden Stadtteil dar, sodass die Interessenvertretung des Stadtteils ohnehin erschwert werden könnte.
Variante 2:
Eine Verlagerung des Stadtteils HafenCity (Ortsteile 103 und 104) vom Wahlkreis 1 zum Wahlkreis 2 würde die Abweichung im Wahlkreis 2 auf +12,7 Prozent reduzieren. Die Sitzzahl des Wahlkreises 2 würde um einen Sitz von drei auf vier Sitze ansteigen. Die Wahlkreise 5 und acht lägen unmittelbar auf der Rundungsgrenze (3,507 bzw. 3,509). Allerdings ist aufgrund des Wohnungsbauprojekts „Elbbrücken“ davon auszugehen, dass die Zahl der Wahlberechtigten in dem Stadtteil HafenCity weiter ansteigen wird. Wird die potenzielle Anzahl der Wahlberechtigten (1,5 je Wohneinheit) hinzugerechnet, so würde die Abweichung im Wahlkreis 5 auf den unzulässigen Wert in Höhe von +17,5 steigen. Bei einer Bezugsfertigkeit noch vor der nächsten Bezirksversammlungswahl steigt damit auch das Risiko, dass bei einem tatsächlichen Bezug bis zum Wahltag die Zulässigkeitswerte überschritten werden.
Variante 3:
Eine Verlagerung nur des Ortsteils 104 (Stadtteil HafenCity) vom Wahlkreis 1 zum Wahlkreis 2 hätte zur Folge, dass die Abweichung im Wahlkreis 1 auf +12,2 Prozent ansteigen würde, im Wahlkreis 2, der einen Sitz vom Wahlkreis 1 erhielte, würde die Abweichung auf +2,1 Prozent abgesenkt werden. Bei den Wahlkreise 5 und 8 bliebe sie jeweils bei rd. -11 Prozent. Die Wahlkreise 5 und acht lägen unmittelbar auf der Rundungsgrenze (5,07 bzw. 5,09).
Für jede der drei Varianten sind jeweils die Auswirkungen auf die Abweichung von der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten und die Sitzverteilung angefügt.
Besondere Bedeutung für die Bewertung der unterschiedlichen Varianten kommt der Frage des Realisierungstands der größeren Wohnungsbauvorhaben im Bezirk Hamburg-Mitte zu. D.h., welches größere Wohnungsbauvorhaben bis zur Wahl der Bezirksversammlungen Mitte 2029 umgesetzt und auch bezogen sein wird. Die Wahlkreiskommission bittet daher darum, in der Stellungnahme auch auf die vorstehend genannte Frage des Realisierungszeitraums der größeren Bauvorhaben im Bezirk Hamburg-Mitte einzugehen:
Wohnungsbauprojekt |
Wahlkreis |
Elbbrücken |
1 |
Elbinselquartier |
8 |
Wilhelmsburger Rathausviertel |
8 |
Grasbrook |
7 |
Gartenstadt Billstedt - Öjendorf |
5 |
Spreehafenviertel |
8 |
Borgfelder Straße 16 (Wohnanlage / Studentenwohnheim Gustav-Radbruch-Haus) |
2 |
Horner Rennbahn (östl.) |
4 |
Ich bitte um eine Stellungnahme
bis spätestens zum 25. September 2026.
Eine Fristverlängerung ist aufgrund der gesetzlichen Frist für die Berichterstattung an die Bürgerschaft nicht möglich, ich bitte hierfür um Ihr Verständnis.“
Den Fraktionsbüros wurde das Schreiben einschließlich Wahlkreisrechner nebst Anleitung am 16.07.2026 vorab übermittelt.
Um Kenntnisnahme und ggf. Abgabe einer Stellungnahme bis zum 25.09.2026 wird gebeten.
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