22-2248

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (Antrag der CDU-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 16.09.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 5.1.1

Sachverhalt

 

Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.

 

Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.

 

Dr. Andreas Itrich ist als stellvertretendes Mitglied ausgeschieden.

 

Die CDU-Fraktion Hamburg-Mitte schlägt Peter Herkenrath als neues stellvertretendes Mitglied vor.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.

 

 

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