22-2248

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (Antrag der CDU-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.09.2021
Sachverhalt

 

Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.

 

Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.

 

Dr. Andreas Itrich ist als stellvertretendes Mitglied ausgeschieden.

 

Die CDU-Fraktion Hamburg-Mitte schlägt Peter Herkenrath als neues stellvertretendes Mitglied vor.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.