23-1385

Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss (Antrag der SPD-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 19.02.2026 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 6.1.1

Sachverhalt

Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.

Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.

Ali Kazanci scheidet als stellvertretendes Mitglied der SPD-Fraktion aus.

Die SPD-Fraktion schlägt Emre Kaya als Nachfolger vor.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.