22-2289

Wahl eines beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (Antrag der SPD-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.09.2021
Sachverhalt

 

Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3, Absatz 3 AG SGB VIII weitere im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer als beratende Mitglieder in den Ausschuss wählen. Frauen und Männer sollen zu gleichen Teilen gewählt werden. Die Anzahl dieser beratenden Mitglieder ist im Gesetz nicht begrenzt.

 

 

DIE SPD-Fraktion schlägt Frau Andrea Blank als beratendes Mitglied vor.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird gebeten, Frau Blank als beratendes Mitglied gemäß § 3 Absatz 3 AG SGB VIII zu wählen