Wahl eines beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (Antrag der FDP-Fraktion)
Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3, Absatz 3 AG SGB VIII weitere im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer als beratende Mitglieder in den Ausschuss gewählt werden. Frauen und Männer sollen zu gleichen Teilen gewählt werden. Die Anzahl dieser beratenden Mitglieder ist im Gesetz nicht begrenzt.
Die FDP-Fraktion Hamburg-Mitte schlägt Herrn Dian Diaman als beratendes Mitglied vor.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, Herrn Diaman als beratendes Mitglied gemäß § 3 Absatz 3 AG SGB VIII zu wählen.