23-1571

Verwendung der Deutschlandflagge bei feierlichen Anlässen (Antrag Benjamin Mennerich)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 16.04.2026 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.1

Sachverhalt

Nachdem in den letzten Jahren die Verwendung verschiedener Fantasieflaggen in Mode gekommen ist, um ein Zeichen für gesellschaftlichen Zusammenhalt zu setzen, ist es erstrebenswert, endlich wieder die Flagge Deutschlands für diesen Zweck zu verwenden, so wie es gemäß unseres Grundgesetzes vorgesehen ist.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen,

  1. bei allen feierlichen und sonstigen Anlässen, bei denen das Bezirksamt bzw. die Bezirksversammlung eine Beflaggung anordnet, fördert oder unterstützt, soll künftig die deutsche Flagge in schwarz, rot und gold als Zeichen des gesellschaftlichen Zusammenhalts verwendet werden.
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