Verwendung der Deutschlandflagge bei feierlichen Anlässen (Antrag Benjamin Mennerich)
Letzte Beratung: 16.04.2026 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.1
Nachdem in den letzten Jahren die Verwendung verschiedener Fantasieflaggen in Mode gekommen ist, um ein Zeichen für gesellschaftlichen Zusammenhalt zu setzen, ist es erstrebenswert, endlich wieder die Flagge Deutschlands für diesen Zweck zu verwenden, so wie es gemäß unseres Grundgesetzes vorgesehen ist.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen,
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