Verteilung der Steigerung in der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für die institutionell geförderten Stadtteilkultureinrichtungen 2022
Die Verwaltung bittet im Hauptausschuss am 03.08.2021 um einen entsprechenden Beschluss über die Verteilung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur 2022 für die institutionell geförderten Stadtteilkultureinrichtungen.
Durch diesen Beschluss soll eine fristgerechte Bescheiderteilung im Jahr 2022 für die institutionell geförderten Stadtteilkultureinrichtungen gewährleistet werden. Vor dem Hintergrund von pandemiebedingten Mindereinnahmen bei den Trägern ist eine zeitnahe Antrags- und Bescheidabwicklung für 2022 notwendig. Ohne einen entsprechenden Beschluss kann die Verwaltung die Bescheiderteilung für 2022 nicht vornehmen.
Im Jahr 2022 beträgt die Steigerung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur 17.000 Euro. Nach Vorschlag der Verwaltung sollen die zusätzlichen Mittel in Höhe von insgesamt 17.000 Euro so verteilt werden, dass die institutionelle Förderung jeder Stadtteilkultureinrichtung (Stadtteilkulturzentren und Geschichtswerkstätten) um jeweils 1,19 % im Vergleich zum Vorjahr steigt.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
Anlage
Tabelle Verteilung Steigerung Rahmenzuweisung Stadtteilkultur 2022