23-0099.1

Verpflichtende Bereitstellung von Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen und Konfliktberatung in den Dienststellen des Bezirksamtes und Kundenzentren

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 07.11.2024 Ausschuss für Sozialraumentwicklung Ö 8.1

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.09.2024 den nachfolgend aufgeführten Antrag der Fraktion DIE LINKE sowie den nachfolgend aufgeführten, mündlich eingebrachten Änderungsantrag der GRÜNE-Fraktion mehrheitlich - bei zwei Gegenstimmen der AfD-Fraktion - zur Beratung und Abgabe einer Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung in den Ausschuss für Sozialraumentwicklung überwiesen.

 

 

Antrag der Fraktion DIE LINKE:

 

Die Möglichkeit, eine Schwangerschaft selbstbestimmt auszutragen oder abzubrechen, ist ein fundamentales Recht der reproduktiven Selbstbestimmung und ein unverzichtbarer Bestandteil der gesundheitlichen Grundversorgung. Der Zugang zu legalen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ist essenziell für Geschlechtergerechtigkeit. Dennoch bleibt ein Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB in Deutschland strafbar, was ungewollt Schwangere vor zusätzliche Hindernisse stellt. Diese Stigmatisierung, kombiniert mit den zeitlichen Fristen und der begrenzten medizinischen Versorgung, erschwert den Zugang erheblich.

Die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 26.08.2024, Drucksache 22/16081, verdeutlicht, dass es einen Rückgang der verfügbaren Praxen und Beratungsstellen gibt, die Schwangerschaftsabbrüche und Konfliktberatungen anbieten. Daher ist es unerlässlich, die öffentlichen Stellen besser mit Informationen auszustatten, um die Zugänglichkeit zu verbessern und Betroffene in einer belastenden Situation schnell und unkompliziert zu unterstützen.

Im Rahmen der Safe Abortion Week vom 21. bis 28. September 2024 einem wichtigen Zeitraum, in dem auf die Bedeutung des sicheren und legalen Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen aufmerksam gemacht wird chten wir den Zugang zu Informationen in öffentlichen Einrichtungen verbessern. Eine klare, zugängliche und mehrsprachige Bereitstellung von Informationen in Bezirksämtern und anderen öffentlichen Einrichtungen ist dringend erforderlich.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Verpflichtende Auslage von Listen mit Beratungsstellen und Arztpraxen: In allen Dienststellen des Bezirksamtes und Kundenzentren des Bezirks Hamburg-Mitte soll verpflichtend eine Liste mit anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ausgelegt werden. Diese Listen sollen regelmäßig aktualisiert und in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt werden, um eine barrierefreie und niedrigschwellige Erreichbarkeit sicherzustellen.
  2. Flächendeckende Bereitstellung von Informationsmaterialien: Informationsmaterialien zu Beratungsangeboten und medizinischen Einrichtungen sollen nicht nur in Dienststellen des Bezirksamtes und Kundenzentren, sondern auch in anderen öffentlichen städtischen Einrichtungen wie Bibliotheken, Jugendzentren und Gesundheitszentren öffentlich zugänglich sein.
  3. Einheitliche und flächendeckende Umsetzung: Es soll sichergestellt werden, dass die Auslage und Verteilung dieser Listen und Materialien einheitlich und flächendeckend in allen öffentlichen Einrichtungen Hamburg-Mittes erfolgt, um eine umfassende Information und Unterstützung für Betroffene zu gewährleisten.
  4. Verbesserung der Sichtbarkeit: Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Sichtbarkeit dieser Informationen zu erhöhen. Dabei soll sichergestellt werden, dass ungewollt Schwangere schnell Zugang zu den notwendigen Informationen über Beratungs- und Abbruchsangebote erhalten.

 

 

ndlich eingebrachter Änderungsantrag der GRÜNE-Fraktion für das Petitum:

 

Petitum:

1. Verlinkung der Listen

a)      der Schwangerenberatungsstellen und anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen,

b)      der anerkannten Praxiseinrichtugen, die Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen,

c)       der Adressen der Ärtz:innen die Abbrüche in Hamburg durchführen,

welche von der Sozialbehörde erstellt und aktualisiert werden, auf der Webseite des Bezirksamts. Mit SEO-optimierter Darstellung r erhöhte Sichtbarkeit und Erreichbarkeit. 

2. Prüfung der vorhandenen analogen Infomaterialien von Behörden, dem Bezirk und anderen sozialen Einrichtungen im Bezirksamt und seinen Kundenzentren, sowie der Inanspruchnahme dieser Informationsmaterialien.

3. Bericht über die Umsetzung von Punkt 1 und das Ergebnis von Punkt 2 im zuständigen Ausschuss.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Beratung und Abgabe einer Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung wird gebeten.

 

 

 

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