Änderungsantrag zu Drs. 23-0099: Verpflichtende Bereitstellung von Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen und Konfliktberatung in den Dienststellen des Bezirksamtes und Kundenzentren
Letzte Beratung: 23.01.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.2
Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung hat sich in seiner Sitzung am 07.11.2024 mit der Vorlage - Drs. Nr. 23-0099.1 befasst. Die Fraktion DIE LINKE und die GRÜNE-Fraktion haben mitgeteilt, dass der in der Vorlage aufgeführte Antrag der Fraktion DIE LINKE und der ebenfalls in der Vorlage aufgeführte, mündlich eingebrachte Änderungsantrag der GRÜNE-Fraktion zurückgezogen werden.
Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung hat sich in seiner Sitzung am 07.11.2024 ebenfalls mit dem nachfolgend aufgeführten Antrag der Fraktion DIE LINKE, GRÜNE- und Volt-Fraktion - Drs. Nr. 23-0099.2 befasst und hierzu folgenden Beschluss gefasst:
Der Ausschuss stimmt Punkt 1 des Antrags mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU- und AfD-Fraktion - zu.
Der Ausschuss lehnt die Punkte 2 bis 4 des Antrags mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE sowie der GRÜNE- und Volt-Fraktion - ab.
Die Bezirksversammlung hat den Beschluss des Ausschusses für Sozialraumentwicklung in ihrer Sitzung am 21.11.2024 bestätigt.
Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist Teil der verfassungsrechtlich geschützten Grundrechte und ein hohes Gut in unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Der Zugang zu legalen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ist essenziell für das grundgesetzliche Ziel der Geschlechtergerechtigkeit.
Der tatsächliche Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen wird durch die Strafbarkeit nach § 218 StGB und die gesellschaftliche Stigmatisierung erschwert. Aus der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 26.08.2024 (Drs. 22/16081) ergibt sich, dass die Anzahl der als Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen anerkannten niedergelassenen Ärzt:innen in den letzten fünf Jahren stark abgenommen hat. In Hamburg-Mitte ist seit 2019 ein Rückgang um über 23 % zu verzeichnen, was den zweitstärksten Rückgang in Hamburg darstellt.
Es ist unerlässlich, dass Schwangere über die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bestmöglich informiert sind. Diese Informationsverantwortung liegt in erster Linie bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Aus diesem Grund richten wir die untenstehende Empfehlung (Punkt 1) zur Verbesserung der digitalen Informationslage an die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Eine mehrsprachige Bereitstellung der Informationsmaterialien ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Schwangeren Zugang zu Informationen und medizinischer Versorgung erhalten.
Gleichzeitig sollen die vorhandenen Informationsmaterialien auch niedrigschwellig im Bezirk verfügbar sein (Punkt 2). Durch eine sichtbarere Platzierung soll außerdem die Entstigmatisierung des Themas gefördert werden.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
1. Die Bezirksversammlung richtet hiermit folgende Empfehlung nach § 27 Abs. 1 BezVG an die zuständige Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration:
Die auf der Webseite der Sozialbehörde vorhandene Informationsseite über Schwangerschaftsabbrüche und deren Durchführung ist ein zentrales Informationsmedium für Schwangere in ganz Hamburg. Um eine umfassende Zugänglichkeit sicherzustellen, empfehlen wir, die Informationsseite sowie die dort verlinkten Listen zu überarbeiten und mehrsprachig (englisch, arabisch, persisch, ggf. weitere Sprachen) sowie in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sollte bei der Überarbeitung auf eine SEO-optimierte Gestaltung geachtet werden, um die Sichtbarkeit und Auffindbarkeit der Informationen zu erhöhen.
2. Analoge Informationsauslage zur Enttabuisierung:
Die vorhandenen analogen Materialien zu Beratungsmöglichkeiten und Arztpraxen werden öffentlich und gut sichtbar im Bezirksamt sowie in Kundenzentren ausgelegt. Diese Auslage dient sowohl der Information als auch der Enttabuisierung der Beratungseinrichtungen und Abbruchpraxen in Hamburg. Die Materialien sollen zusätzlich niedrigschwelligen Zugang für Menschen ohne digitalen Zugang schaffen.
3. Prüfung und Bericht über vorhandene analoge Informationsmaterialien:
Es erfolgt eine umfassende Prüfung der vorhandenen analogen Informationsmaterialien von Bezirksbehörden und anderen sozialen Einrichtungen sowie deren Nutzung. Diese Materialien werden an zentralen Stellen im Bezirksamt und in Kundenzentren bereitgestellt, um die Zugänglichkeit für Bürger zu optimieren.
4. Berichtspflicht
Ein Bericht über die Umsetzung von Punkt 3 und die Ergebnisse der Prüfung aus Punkt 4 wird im zuständigen Ausschuss vorgelegt.
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und Beratungsangebote leicht zugänglich sind und Menschen in prekären Lebenslagen sowie ohne Zugang zu digitalen Ressourcen niedrigschwellig informiert werden.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem Beschluss - d.h. zu Punkt 1.der oben aufgeführten Drucksache - mit Schreiben vom 16.12.2024 wie folgt Stellung:
„Im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz stellt die Sozialbehörde umfassende Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch im Internet unter Schwangerschaftskonfliktberatung zur Verfügung. Unter der Überschrift „Schwanger und im Konflikt“ sind Informationen auf der Webseite www.hamburg.de/go/34970 durch Anklicken des Icons „Leichte Sprache“ erhältlich.
Die Inhalte der Internetseite richten sich nicht nur an ratsuchende Schwangere und ihre Angehörigen, sondern auch an Ärztinnen und Ärzte sowie im Gesundheitswesen tätige Institutionen wie beispielweise Krankenversicherungen, die als Anlaufstelle für die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen fungieren. Die über die Internetseite erreichbaren Listen mit Informationen zu den Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, sowie zu den Ärztinnen und Ärzten und Einrichtungen die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, werden regelmäßig von der Sozialbehördeaktualisiert.
Aufgrund einer Neuregelung im Schwangerschaftskonfliktgesetz ist mittlerweile die Bundesärztekammer verpflichtet, eine Liste der einen Abbruch durchführenden Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen zu führen. Die Veröffentlichung findet über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) statt: Schwangerschaftsabbruch – Praxen, Kliniken, Einrichtungen - familienplanung.de. Die Internetseite der BZgA lässt sich in 78 Sprachen automatisch übersetzen und steht auch in Leichter Sprache zur Verfügung. Die Suche der Praxen, Kliniken und Einrichtungen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, ist über die Auswahl nach Postleitzahlen möglich. Die Sozialbehörde beabsichtigt, zukünftig eine Verlinkung ihrer Internetseite mit der der BZgA vorzunehmen, um einen noch barriereärmeren Informationszugang zu ermöglichen. Das Auffinden der Internetseite der Sozialbehörde wird durch die Verlinkung mit der Internetseite der BZgA maßgeblich erhöht.“
Beschluss
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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