23-0099.3

Änderungsantrag zu Drs. 23-0099: Verpflichtende Bereitstellung von Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen und Konfliktberatung in den Dienststellen des Bezirksamtes und Kundenzentren

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.11.2024
Ö 6.1
Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung hat sich in seiner Sitzung am 07.11.2024 mit der Vorlage - Drs. Nr. 23-0099.1 befasst. Die Fraktion DIE LINKE und die GRÜNE-Fraktion haben mitgeteilt, dass der in der Vorlage aufgeführte Antrag der Fraktion DIE LINKE und der ebenfalls in der Vorlage aufgeführte, mündlich eingebrachte Änderungsantrag der GRÜNE-Fraktion zurückgezogen werden.

 

Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung hat sich in seiner Sitzung am 07.11.2024 ebenfalls mit dem nachfolgend aufgeführten Antrag der Fraktion DIE LINKE, GRÜNE- und Volt-Fraktion - Drs. Nr. 23-0099.2 befasst und hierzu folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss stimmt Punkt 1 des Antrags mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU- und AfD-Fraktion - zu.

Der Ausschuss lehnt die Punkte 2 bis 4 des Antrags mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE sowie der GRÜNE- und Volt-Fraktion - ab.

 

 

Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist Teil der verfassungsrechtlich geschützten Grundrechte und ein hohes Gut in unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Der Zugang zu legalen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ist essenziell für das grundgesetzliche Ziel der Geschlechtergerechtigkeit.

 

Der tatsächliche Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen wird durch die Strafbarkeit nach § 218 StGB und die gesellschaftliche Stigmatisierung erschwert. Aus der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 26.08.2024 (Drs. 22/16081) ergibt sich, dass die Anzahl der als Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen anerkannten niedergelassenen Ärzt:innen in den letzten fünf Jahren stark abgenommen hat. In Hamburg-Mitte ist seit 2019 ein Rückgang um über 23 % zu verzeichnen, was den zweitstärksten Rückgang in Hamburg darstellt.

 

Es ist unerlässlich, dass Schwangere über die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bestmöglich informiert sind. Diese Informationsverantwortung liegt in erster Linie bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Aus diesem Grund richten wir die untenstehende Empfehlung (Punkt 1) zur Verbesserung der digitalen Informationslage an die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Eine mehrsprachige Bereitstellung der Informationsmaterialien ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Schwangeren Zugang zu Informationen und medizinischer Versorgung erhalten.

 

Gleichzeitig sollen die vorhandenen Informationsmaterialien auch niedrigschwellig im Bezirk verfügbar sein (Punkt 2). Durch eine sichtbarere Platzierung soll außerdem die Entstigmatisierung des Themas gefördert werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

1. Die Bezirksversammlung richtet hiermit folgende Empfehlung nach § 27 Abs. 1 BezVG an die zuständige Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration:

Die auf der Webseite der Sozialbehörde vorhandene Informationsseite über Schwangerschaftsabbrüche und deren Durchführung ist ein zentrales Informationsmedium für Schwangere in ganz Hamburg. Um eine umfassende Zugänglichkeit sicherzustellen, empfehlen wir, die Informationsseite sowie die dort verlinkten Listen zu überarbeiten und mehrsprachig (englisch, arabisch, persisch, ggf. weitere Sprachen) sowie in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sollte bei der Überarbeitung auf eine SEO-optimierte Gestaltung geachtet werden, um die Sichtbarkeit und Auffindbarkeit der Informationen zu erhöhen.

 

2. Analoge Informationsauslage zur Enttabuisierung:

Die vorhandenen analogen Materialien zu Beratungsmöglichkeiten und Arztpraxen werden öffentlich und gut sichtbar im Bezirksamt sowie in Kundenzentren ausgelegt. Diese Auslage dient sowohl der Information als auch der Enttabuisierung der Beratungseinrichtungen und Abbruchpraxen in Hamburg. Die Materialien sollen zusätzlich niedrigschwelligen Zugang für Menschen ohne digitalen Zugang schaffen.

 

3. Prüfung und Bericht über vorhandene analoge Informationsmaterialien:

Es erfolgt eine umfassende Prüfung der vorhandenen analogen Informationsmaterialien von Bezirksbehörden und anderen sozialen Einrichtungen sowie deren Nutzung. Diese Materialien werden an zentralen Stellen im Bezirksamt und in Kundenzentren bereitgestellt, um die Zugänglichkeit für Bürger zu optimieren.  

 

4. Berichtspflicht

Ein Bericht über die Umsetzung von Punkt 3 und die Ergebnisse der Prüfung aus Punkt 4 wird im zuständigen Ausschuss vorgelegt. 

 

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und Beratungsangebote leicht zugänglich sind und Menschen in prekären Lebenslagen sowie ohne Zugang zu digitalen Ressourcen niedrigschwellig informiert werden.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

 

Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.