Vermeidung unnötiger Verfahrensverzögerungen & Sicherstellung einer zügigen und fachgerechten Instandsetzung des Aue-Hauptdeichs
Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 6.10
Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 23-1815.1 einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - zugestimmt.
Derzeit planen die BUKEA und die HPA eine Erhöhung des Aue-Hauptdeich, zu der insbesondere die Fragen nach einem Planfeststellungsverfahren sowie zur Standsicherheit und einem möglichen „Schiffstoß“ im Raum standen.
Dazu hat die verantwortliche Fachbehörde (BUKEA, Referat Hochwasserschutz) im Ausschuss bereits ausführlich dargelegt, dass für die anstehenden Maßnahmen am Aue-Hauptdeich kein Planfeststellungsverfahren, sondern ein Plangenehmigungsverfahren nach § 68 Abs. 2 WHG vorgesehen ist. Die Entscheidung über das anzuwendende Verfahren trifft nicht der Vorhabenträger, sondern die zuständige Genehmigungsbehörde, in diesem Fall die Wirtschaftsbehörde (BWAI).
Ein Plangenehmigungsverfahren ist ein gesetzlich vorgesehenes Genehmigungsverfahren, das zur Anwendung kommt, wenn– wie hier – bereits ein Deich vorhanden ist und dieser erhöht werden soll. In so einem Fall ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Zur Standsicherheit des Deiches im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens hat die
BUKEA hat dargelegt, dass die Standsicherheit des Aue-Hauptdeichs in besonderem Umfang untersucht wurde:
• Das Bemessungshochwasser als außergewöhnliche Bemessungssituation wurde regelhaft berücksichtigt.
• Zusätzlich wurde – über die normativen Anforderungen hinaus – ein Lastfall
• „Schiffstoß“ untersucht. Die Bundesanstalt für Wasserbau hat hierfür ein Bemessungsschiff berechnet und die einwirkenden Kräfte ermittelt.
• Die Ergebnisse wurden im Verwaltungsausschuss für den Hochwasserschutz vorgestellt, in dem die regionalen Verbände wie der Be- und
• Entwässerungsverband Finkenwerder Süd vertreten sind.
Ein Planfeststellungsverfahren würde wegen der dafür benötigten zeitlichen Kapazitäten Verzögerungen verursachen. Statt zusätzlicher Sicherheitsgewinne würde das Verfahren damit dem Ziel widersprechen, den Hochwasserschutz fürFinkenwerder zügig und sicher zu verbessern.
Der Regionalausschuss Finkenwerder möge beschließen:
1. Die zuständigen Behörden sollen vor Abschluss des von ihnen gewählten Verfahrens noch einmal detailliert über die gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse im Regionalausschuss berichten
2. Im Anschluss soll der Ausschuss weiterhin regelmäßig und transparent über den Fortschritt der Planungen und Genehmigungen informieren.
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.
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