23-1815

Vermeidung unnötiger Verfahrensverzögerungen & Sicherstellung einer zügigen und fachgerechtenInstandsetzung des Aue-Hauptdeichs (Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 23.06.2026 Regionalausschuss Finkenwerder Ö 5.8

Sachverhalt

Derzeit planen die BUKEA und die HPA eine Erhöhung des Aue-Hauptdeich, zu der insbesondere die Fragen nach einem Planfeststellungsverfahren sowie zur Standsicherheit und einem möglichen „Schiffstoß“ im Raum standen.

Dazu hat die verantwortliche Fachbehörde (BUKEA, Referat Hochwasserschutz) im Ausschuss bereits ausführlich dargelegt, dass für die anstehenden Maßnahmen am Aue-Hauptdeich kein Planfeststellungsverfahren, sondern ein Plangenehmigungsverfahren nach § 68 Abs. 2 WHG vorgesehen ist. Die Entscheidung über das anzuwendende Verfahrentrifft nicht der Vorhabenträger, sondern die zuständige Genehmigungsbehörde, in diesem Fall die Wirtschaftsbehörde(BWAI).

Ein Plangenehmigungsverfahren ist ein gesetzlich vorgesehenes Genehmigungsverfahren, das zur Anwendung kommt, wenn wie hier bereits ein Deich vorhanden ist und dieser erhöht werden soll. In so einem Fall ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.

Zur Standsicherheit des Deiches im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens hat die

BUKEA hat dargelegt, dass die Standsicherheit des Aue-Hauptdeichs in besonderem Umfang untersucht wurde:

Das Bemessungshochwasser als außergewöhnliche Bemessungssituation wurde regelhaft berücksichtigt.

Zusätzlich wurde über die normativen Anforderungen hinaus ein Lastfall

Schiffstoß“ untersucht. Die Bundesanstalt für Wasserbau hat hierfür ein Bemessungsschiff berechnet und dieeinwirkenden Kräfte ermittelt.

Die Ergebnisse wurden im Verwaltungsausschuss für den Hochwasserschutz vorgestellt, in dem dieregionalen Verbände wie der Be- und

Entwässerungsverband Finkenwerder Süd vertreten sind.

Ein Planfeststellungsverfahren würde wegen der dafür benötigten zeitlichen Kapazitäten Verzögerungen verursachen. Statt zusätzlicher Sicherheitsgewinne würde das Verfahren damit dem Ziel widersprechen, den Hochwasserschutz fürFinkenwerder zügig und sicher zu verbessern.

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss Finkenwerder möge beschließen:

1.Die zuständigen Behörden sollen vor Abschluss des von ihnen gewählten Verfahrens noch einmal detailliert über die gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse im Regionalausschuss berichten

2. Im Anschluss soll der Ausschuss weiterhin regelmäßig und transparent über den Fortschritt der Planungen undGenehmigungen informieren.

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