Verlauf des Verfahrens zur Teilrodung des Wilden Waldes (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern,
Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Einleitung für die Fragen
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) am 12. Februar 2026 eine Baugenehmigung zur Rodung und Aufschüttung auf dem Flurstück 8515-1 erteilt. Gegen diese Genehmigung hat der NABU – Naturschutzbund Deutschland – Landesverband Hamburg e.V. (nachfolgend „NABU“) am 16. Februar 2026 Widerspruch eingelegt.
Am 23. Februar hat der NABU außerdem einen Antrag auf Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gestellt. Die Freie und Hansestadt Hamburg wurde in dem Verfahren durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte und den Landesbetrieb Immobilienmanagement Grundvermögen vertreten. Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 26. Februar diesem Antrag in vollem Umfang stattgegeben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs angeordnet (Az. 9 E 1225/26).
Auf der Sitzung des Hauptausschusses am 03.03.2026 hat die Fraktion Die Linke beantragt, keine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburgs einzulegen, dem Widerspruch des NABU gegen die Baugenehmigung zur Rodung und Aufschüttung auf dem Flurstück 8515-1 abzuhelfen und die Baugenehmigung aufzuheben. Der Antrag wurde abgelehnt.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
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