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Veranstaltungen auf der Horner Rennbahn (Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion) (beschlossene Fassung)

Antrag öffentlich

Sachverhalt

 

Die Horner Rennbahn ist die größte Freizeitanlage in Horn. Sie wird von vielen Anwohnern in der Woche wie am Wochenende genutzt. 2014 wurde ein Nutzungskonzept für die Horner Rennbahn erstellt, in dem drei lärmintensive Veranstaltungen inkl. der Derbywoche pro Jahr genehmigt würden. Auf der Horner Rennbahn befindet sich auch das Spielhaus Horner Rennbahn und eine Minigolfanlage, welche während der Veranstaltungen nutzbar bleiben sollen.

 

Leider finden häufiger als dreimal im Jahr an den Wochenenden Veranstaltungen statt. Allein im September 2018 fanden an drei aufeinanderfolgenden Wochenenden der Muddy Angel Run, das Holifestival, die Caravantage, auf dem Gelände statt. Im Dezember gastieren mehrere Zirkusse auf der Fläche.

 

Das Spielhaus ist nur eingeschränkt nutzbar. Besonders die Zuwegung für die Kinder und Familien ist teilweise sehr stark eingeschränkt oder gar nicht möglich (Sperrung des Tunnels, Toilettenhäuschen direkt vor dem Eingang). Die Besucher werden teilweise durch das Sicherheitspersonal gehindert zum Gebäude zu gelangen. Ebenso wurden schon Autofahrer mit Behindertenausweis gehindert auf den Parkplatz neben der Haupttribüne zu fahren, damit sie einen kürzeren Weg zum Spielhaus haben.

r das Spielhaus besteht die Schwierigkeit, den, vom Bezirksamt gewünschten, Wochenendbetrieb aufrecht zu erhalten. Auch für andere Besucher, die nicht zu den Veranstaltungen wollen, ist nur schwer erkennbar, welche Bereiche des Freizeitgeländes noch für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

 

Durch die vielen Veranstaltungen erhöht sich für die Anwohner ebenfalls die Lärmbelästigung durch Beschallung und Musik und es kommt auf der Rennbahnstraße zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Horn, Hamm, Borgfelde, Rothenburgsort beschließen:

 

Die Verwaltung wird gebeten

 

 

  1. Eine Übersicht über alle Veranstaltungen und eventueller Beschwerdelagen zu erstellen, die auf dem Gelände der Horner Rennbahn stattfinden. Dabei werden bitte auch die Veranstaltungen aufgelistet, die nur auf dem Gelände des Rennclubs stattfinden und nicht durch den Cityausschuss genehmigt werden müssen.
  2. Die Zugänglichkeit während der Veranstaltungen zum freien Freizeitparkgelände und zum Spielhaus ist durch den Veranstalter sicherzustellen.
  3. Das Nutzungskonzept wurde bis 31.12.2017 befristet und Bedarf der Überarbeitung. Die Überarbeitung ist im RA HHBR vorzustellen
  4. Vertreter des Rennclubs werden in eine Sitzung des RA eingeladen, um über die Situation zu berichten.