Veranstaltungen auf der Horner Rennbahn
Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde/Rothenburgsort hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 an-liegenden Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion einstimmig beschlossen.
Die Horner Rennbahn ist die größte Freizeitanlage in Horn. Sie wird von vielen Anwohnern in der Woche wie am Wochenende genutzt. 2014 wurde ein Nutzungskonzept für die Horner Rennbahn erstellt, in dem drei lärmintensive Veranstaltungen inkl. der Derbywoche pro Jahr genehmigt würden. Auf der Horner Rennbahn befindet sich auch das Spielhaus Horner Rennbahn und eine Minigolfanlage, welche während der Veranstaltungen nutzbar bleiben sollen.
Leider finden häufiger als dreimal im Jahr an den Wochenenden Veranstaltungen statt. Allein im Septem-ber 2018 fanden an drei aufeinanderfolgenden Wochenenden der Muddy Angel Run, das Holifestival, die Caravantage, auf dem Gelände statt. Im Dezember gastieren mehrere Zirkusse auf der Fläche.
Das Spielhaus ist nur eingeschränkt nutzbar. Besonders die Zuwegung für die Kinder und Familien ist teilweise sehr stark eingeschränkt oder gar nicht möglich (Sperrung des Tunnels, Toilettenhäuschen di-rekt vor dem Eingang). Die Besucher werden teilweise durch das Sicherheitspersonal gehindert zum Gebäude zu gelangen. Ebenso wurden schon Autofahrer mit Behindertenausweis gehindert auf den Parkplatz neben der Haupttribüne zu fahren, damit sie einen kürzeren Weg zum Spielhaus haben.
Für das Spielhaus besteht die Schwierigkeit, den, vom Bezirksamt gewünschten, Wochenendbetrieb aufrecht zu erhalten. Auch für andere Besucher, die nicht zu den Veranstaltungen wollen, ist nur schwer erkennbar, welche Bereiche des Freizeitgeländes noch für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Durch die vielen Veranstaltungen erhöht sich für die Anwohner ebenfalls die Lärmbelästigung durch Be-schallung und Musik und es kommt auf der Rennbahnstraße zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Horn, Hamm, Borgfelde, Rothenburgsort be-schließen:
Die Verwaltung wird gebeten
1. Eine Übersicht über alle Veranstaltungen und eventueller Beschwerdelagen zu erstellen, die auf dem Gelände der Horner Rennbahn stattfinden. Dabei werden bitte auch die Veranstaltungen aufgelistet, die nur auf dem Gelände des Rennclubs stattfinden und nicht durch den Cityaus-schuss genehmigt werden müssen.
2. Die Zugänglichkeit während der Veranstaltungen zum freien Freizeitparkgelände und zum Spiel-haus ist durch den Veranstalter sicherzustellen.
3. Das Nutzungskonzept wurde bis 31.12.2017 befristet und Bedarf der Überarbeitung. Die Überar-beitung ist im RA HHBR vorzustellen
4. Vertreter des Rennclubs werden in eine Sitzung des RA eingeladen, um über die Situation zu be-richten.
Das Bezirksamt nimmt zum Beschluss wie folgt Stellung:
Veranstaltungen und Beschwerden für 2018:
Veranstaltungen |
Mit Verfahren beim Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (VS):
|
|
|
|
Ohne Verfahren beim Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (VS):
Anmerkungen: Aufgrund der geänderten Rechtslage besteht in der Regel hier keine bauordnungsrechtliche Genehmigungspflicht mehr. Insofern fehlt dem Bezirksamt Hamburg-Mitte inzwischen ein wesentliches Regulierungsinstrument auf den privaten Veranstaltungsflächen des Vereins. Zu den genannten Musikveranstaltungen liegen entsprechend nur unvollständige Informationen vor. Nach den beim Fachamt VS vorliegenden Informationen und Messberichten gab es 2018 keine Überschreitungen des für Musiklärm alltäglich zulässigen Rahmens der Tabelle 1 im Nutzungskonzept 2014. Diese Art der Veranstaltungen ist damals nicht in der Anzahl beschränkt worden.
|
Lärmbeschwerden |
1x Lärmbelästigung durch das Iranische Frühlingsfest auf der Horner Rennbahn |
1x Lärmbelästigung Bierkönig Festival |
Um Kenntnisnahme wird gebeten.