Unbefugten privaten PKW-Verkehr in der Mönckebergstraße verhindern - Teil 2
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4751 mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU- und AfD-Fraktion - zugestimmt.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage, Drs. 21-4751.1 in ihrer Sitzung am 22.11.2018 mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU- und AfD-Fraktion – beschlossen und den Beschluss des Cityausschusses damit bestätigt.
Der Ausschuss für Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 06.02.2019 die Stellungnahme der Behörde für Inneres (BIS) zur Kenntnis genommen und um eine ergänzende Stellungnahme zu Ziffer 2 vom zuständigen Straßenbaulastträger gebeten.
Am 8. August hat die Verwaltung den einstimmig beschlossenen Antrag zur Begrenzung des unbefugten Verkehrs in der Mönckebergstraße beantwortet (vgl. Drs. 21-3342.2). Aus der Antwort geht hervor, dass die Polizei bei einigen Einsätzen Ordnungswidrigkeiten feststellte. Das Problem besteht weiterhin, da eine Zufahrtskontrolle nicht möglich wäre, ohne den berechtigten Verkehr zu behindern.
Des Weiteren ist aus der Antwort ersichtlich, dass eine Möglichkeit darin bestünde, die Bergstraße für den motorisierten Individualverkehr (MIV) zu sperren, um insgesamt aus dieser Richtung weniger Verkehr in die Mönckebergstraße zu leiten. Zusätzlich wäre eine bessere Sichtbarkeit des Einfahrtverbots für den MIV in die Mönckebergstraße und die Bergstraße gerade für Ortsfremde von Vorteil, um den Verkehr in der Mönckebergstraße wie eigentlich vorgesehen tatsächlich zu beschränken.
Vor diesem Hintergrund möge der Cityausschuss beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten,
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu den Ziffern 1-3 des Beschlusses wie folgt Stellung:
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation als zuständiger Straßenbaulastträger teilt zu Ziffer 2 des Beschlusses mit, dass die Stellungnahme der BIS aus Sicht der BWVI keiner Ergänzung bedarf.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.