Unbefugten privaten PKW-Verkehr in der Mönckebergstraße verhindern - Teil 2
Letzte Beratung: 22.01.2019 Cityausschuss Ö 5.3
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage, Drs. 21-4751.1 in ihrer Sitzung am 22.11.2018 mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU- und AfD-Fraktion – beschlossen und den Beschluss des Cityausschusses damit bestätigt.
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Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4751 mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU- und AfD-Fraktion - zugestimmt.
Am 8. August hat die Verwaltung den einstimmig beschlossenen Antrag zur Begrenzung des unbefugten Verkehrs in der Mönckebergstraße beantwortet (vgl. Drs. 21-3342.2). Aus der Antwort geht hervor, dass die Polizei bei einigen Einsätzen Ordnungswidrigkeiten feststellte. Das Problem besteht weiterhin, da eine Zufahrtskontrolle nicht möglich wäre, ohne den berechtigten Verkehr zu behindern.
Des Weiteren ist aus der Antwort ersichtlich, dass eine Möglichkeit darin bestünde, die Bergstraße für den motorisierten Individualverkehr (MIV) zu sperren, um insgesamt aus dieser Richtung weniger Verkehr in die Mönckebergstraße zu leiten. Zusätzlich wäre eine bessere Sichtbarkeit des Einfahrtverbots für den MIV in die Mönckebergstraße und die Bergstraße gerade für Ortsfremde von Vorteil, um den Verkehr in der Mönckebergstraße wie eigentlich vorgesehen tatsächlich zu beschränken.
Vor diesem Hintergrund möge der Cityausschuss beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten,
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat, anstelle einer Referentenzusage zu Ziffer 4 der Vorlage, die folgende Stellungnahme übermittelt:
Es liegt seit November 2018 ein Bürgerschaftliches Ersuchen vor (siehe Bürgerschafts-Drucksache 21/15027). Die darin aufgeführten Arbeitspakete werden derzeit zusammen mit allen zuständigen Dienststellen unter Federführung der BSW bearbeitet. Dem Stadtentwicklungsausschuss der Bürgerschaft soll am 30. April 2019 durch die BSW über den Bearbeitungsstand berichtet werden.
Petitum/Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten
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