Umnutzung eines Teils der Schlossstraße, hier: Vorstellung der Fußgängerzone im Rathausquartier / Pilotprojekt "Stadtraum für Menschen" in der öffentlichen Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 11.12.2019
Letzte Beratung: 30.01.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.1
Kleine Anfrage des BAbg. Capeletti, Pelch, Dietrich, Froh und der CDU-Fraktion
Bei der o.g. Sitzung des Ausschusses wurden durch die Referenten, die Herren Marten und Blüm von der Initiative „Altstadt für Alle“, sehr detailliert Umfang und Arbeit für die temporäre Herrichtung der Kleinen Johannisstraße sowie Schauenburger Straße in eine Fußgängerzone dargelegt. Die dafür bei der Durchführung gewonnenen Erkenntnisse, wie Belebung des öffentlichen Verkehrsraumes durch mehr Fußgänger und Radfahrer, Umsatzentwicklung der beteiligten Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe, die verkehrliche Situation des bisherigen Autoverkehrs, des Anlieferverkehrs und die Finanzierung des Pilotprojekts waren für die Mitglieder des Ausschusses sehr aufschlussreich.
Der Großteil der Fragen von den Abgeordneten waren geprägt durch eine Gegenüberstellung der Ist- Situation der Schlossstraße in Bergedorf ggü. den genannten Straßenzügen im Rathausquartier und hierbei im Vordergrund die damit im Zusammenhang stehende Diskussion, sie, die Schlossstraße, im kommenden Jahr in eine temporäre Fußgängerzone umzuwandeln.
Ein paar zusätzliche Fragen möchten wir mit dieser Kleinen Anfrage in Blick auf die Bergedorfer Schlossstraße gern stellen, zumal die Einrichtung als temporäre Fußgängerzone bereits zum 5.4.2020 umgesetzt werden soll:
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 16.12.2019 wie folgt:
In der Sitzung der Bezirksversammlung vom 26.9.2019 wurde der Prüfauftrag 21-0115 in der Angelegenheit Schlossstraße beschlossen.
a) Mit wie vielen, der dort von der Maßnahme betroffenen Bewohnern und Geschäftsleuten wurde darüber bereits gesprochen?
Es wurden bisher einige Gespräche mit Einzelhändlern aus der Bergedorfer Schloßstraße, dem Sachsentor, mit ansässigen Gastronomen, dem WSB sowie dem BID-Aufgabenträger geführt. Diese Gespräche loteten lediglich die grundsätzliche Frage aus, ob eine temporäre Sperrung der Straße in Frage kommen könnte oder nicht. Ein umfassender Dialog mit allen davon betroffenen Bewohnern und Geschäftsleuten ist erst dann sinnvoll, wenn die technischen Fragen der Machbarkeit geklärt sind.
b) Wie ist die bisherige Resonanz?
Da bisher noch keine umfassende Beteiligung erfolgte (siehe oben), umfasst die Einschätzung nur die bisherigen Gesprächspartner. Diese sehen das Projekt positiv.
c) In welchem Umfang und welcher Form sind weitere Dialoge geplant?
Zunächst ist beabsichtigt, die technische Umsetzbarkeit sowie die weiteren Rahmenbedingungen für die Realisierung einer temporären Fußgängerzone abschließend zu klären. Auf dieser Grundlage soll eine Information der unmittelbar Betroffenen erfolgen. Diese werden umfassend Gelegenheit erhalten, ihre Vorbehalte und Bedenken zu äußern.
Wie hoch veranschlagt das Bezirksamt Bergedorf die Kosten für die Einrichtung einer temporären Fußgängerzone vom 5.4. bis September 2020 in einem Teilbereich der Schlossstraße?
Eine detaillierte Kostenkalkulation kann erst erstellt werden, wenn alle Vorhaben relevanten Maßnahmen geklärt sind. Der Kostenanteil für Sperrung, Beschilderung und Möblierung kann derzeit noch nicht beziffert werden.
In der Schlossstraße befinden sich 3 Tiefgaragenzufahrten und das Parkhaus. Das Parkhaus soll durch die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung im Vinhagenweg angefahren werden, die Garagenanlagen weiterhin über die Schlossstraße. Wurden diese verkehrstechnisch nicht einfachen Veränderungen bereits mit der Polizei besprochen?
Ja.
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