Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen
Folgende straßenverkehrsbehördliche Anordnung(en) der Polizei werden zur Kenntnis gegeben:
Legienstraße -Kirchlinden bis Helma-Steinbach-Weg Ostseite-
Einrichtung eines Haltverbot Bereiches auf der Ostseite der Legienstraße zwischen Kirchlinden und Helma-Steinbach-Weg (ggü).
Begründung:
Aufgrund eines stetig höher werdenden Parkdruckes in diesem Bereich, stellen die Bewohner ihre Fahrzeuge mittlerweile neben dem dortigen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ab. Die dadurch entstehende Einengung der Restfahrbahnbreite, einhergehend mit fehlenden Ausweichflächen, führt
zu gravierenden Problemen im Begegnungsverkehr und Gefahrsituationen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.