Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen
Letzte Beratung: 17.12.2019 Regionalausschuss Finkenwerder Ö 7.1
Folgende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen der Polizei werden zur Kenntnis gegeben:
Einrichtung Tempo 30 km/h vor einer Kindertagesstätte
Durchzuführende Maßnahmen
Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:
Aufstellen von zwei Schilderkombinationen auf einer Trägertafel mit den Verkehrszeichen 274-30 (30), 1012-51 (Kindergarten), 1001-30 (150 m) und 1042-33 (Mo-Fr 6-19h)
- Finkenwerder Norderdeich 1, Richtung Steendiek
- Finkenwerder Norderdeich ggü. 34, Richtung Neßdeich
Als Beendigung der Tempo 30 Regelung vor Kindertagesstätten sind folgende Verkehrszeichen aufzustellen:
VZ 274-30 (30), VZ 1010-51 (LKW-Symbol), VZ 1010-57 (Bus-Symbol)
- Finkenwerder Norderdeich ggü. 13, Richtung Neßdeich
- Finkenwerder Norderdeich 18-19, Richtung Steendiek
Die genauen Aufstellorte sind dem beigefügtem Verkehrszeichenplan zu entnehmen.
Begründung
Im Finkenwerder Norderdeich 14 befindet sich eine Kindertagesstätte.
Nach Einführung der Hamburger Richtlinien für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) zur Umsetzung von Tempo 30 nach § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 der StVO ordnet das PK 47 eine innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h vor der Kindertagesstätte an.
Die Maßnahme ist erforderlich, um eine dauerhafte Verlangsamung des Fahrzeugverkehrs vor der Kindertagesstätte herbeizuführen, damit Verkehrsunfallgefahren gemindert werden und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erhöht wird.
Um Kenntnisnahme wird gebeten
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