Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen
Folgende straßenverkehrsbehördliche Anordnung(en) der Polizei werden zur Kenntnis gegeben:
Das PK412-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Bullenhuser Damm zwischen Ausschläger Billdeich und Großmannstraße, Hamburg Rothenburgsort folgendes an: Tempo 30 Strecke.
Durchzuführende Maßnahmen
Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:
Aufbau : 1Träger mit VZ 274-30, Zusatz Kindergarten, VZ 1001-30, 250 Meter,
VZ 1042-33, Mo.-Fr., 6-18 h, VZ 274-30,
Zusatz Kindergarten, VZ 1001-30, 250 Meter, VZ 1042 – 33, Mo.-Fr., 6-18h
Der Aufbau erfolgt gemäß Ortstermin.
Begründung
Vermeidung einer Gefahrensituation zwischen Fahrzeugführer und -Fußgängerverkehr/Kindern.
Der Fahrzeugführer soll sensibilisiert werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.