22-0579

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.01.2020
Sachverhalt

 

Folgende straßenverkehrsbehördliche Anordnung(en) der Polizei werden zur Kenntnis gegeben:

 

Das PK412-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Bullenhuser Damm zwischen Ausschläger Billdeich und Großmannstraße, Hamburg Rothenburgsort folgendes an: Tempo 30 Strecke.

 

Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Aufbau : 1Träger mit VZ 274-30, Zusatz Kindergarten, VZ 1001-30, 250 Meter,

VZ 1042-33, Mo.-Fr., 6-18 h, VZ 274-30,

Zusatz Kindergarten, VZ 1001-30, 250 Meter, VZ 1042 – 33, Mo.-Fr., 6-18h

 

Der Aufbau erfolgt gemäß Ortstermin.

 

Begründung

Vermeidung einer Gefahrensituation zwischen Fahrzeugführer und -Fußgängerverkehr/Kindern.

Der Fahrzeugführer soll sensibilisiert werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.