Stellungnahme zur Situation des Gebäude-Ensembles Glashüttenstraße 20, 20a und 21
Letzte Beratung: 13.10.2026 Cityausschuss Ö 9.6
Die Behörde für Kultur und Medien nimmt mit Schreiben vom 12.10.2026 wie folgt Stellung:
Das Wohnhaus Glashüttenstraße 20, 21 gehört zu den frühesten erhaltenen Gebäuden, die im Karolinenviertel entstanden (Baujahr 1864/65). Es steht seit dem 1.5.2013 unter Denkmalschutz und befindet sich seit dem 15.2.2012 im Gebiet der sozialen Erhaltungsverordnung St. Pauli. Das Wohnhaus spiegelt mit seiner zurückgesetzten Bauflucht, seiner dreigeschossigen Bauweise sowie seiner in klassizistischer Tradition gegliederten Putzfassade in charakteristischer Weise die Architektur und den ursprünglichen Maßstab der Erstbebauung des Karolinenviertels kurz nach der Aufhebung der Torsperre 1861 wider. Die relativ schlichte Fassade mit ihrer spätklassizistischen Gestaltung ist beispielhaft für den Geschosswohnungsbau gegen Mitte des 19. Jahrhunderts. In seinem Bautyp, seiner gestalterischen Ausprägung und seiner frühen Bauzeit dokumentiert das Wohnhaus die Anfänge des Ausbaus des Karolinenviertels als Hamburger Vorstadt. An der Erhaltung besteht aus geschichtlichen Gründen wie aus Gründen zur Wahrung charakteristischen Eigenheiten des Stadtbildes ein öffentliches Interesse.
Zu dem Vorderhaus gehört auch ein nicht konstituierendes Hinterhaus, für dessen Sanierung und Umbau eine denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt. Anfang 2026 fanden zwei Brandereignisse im Denkmal (Vorderhaus) statt. Hierbei ist ein Teil des Daches verloren gegangen. Die Löscharbeiten und die schlechte Witterung haben für einen erheblichen Wassereintrag und weitere Schädigungen gesorgt. Das Denkmalschutzamt stellte aufgrund der ersten Eindrücke fest, dass der Denkmalwert des Gebäudes weiterhin gegeben ist. Dies wurde dem Eigentümer mitgeteilt, ebenso, dass das Denkmal gemäß den Anforderungen der Bauprüfung zu sichern ist (gegen Einsturz und Witterung). Nach weiterer Prüfung muss leider konstatiert werden, dass lediglich die Fassade in ihrer Substanz noch nicht abgängig ist.
Das Denkmalschutzamt steht im Austausch mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte (Bauprüfung und Stadtplanung) und stimmt das weitere Vorgehen eng ab.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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