21-0971.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Tempo-30 und Baustellenverkehr Francoper Straße

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 12.01.2021 Hauptausschuss Ö 2.7

Sachverhalt

 

Derzeit häufen sich Anwohnerbeschwerden über den Baustellenverkehr durch die Francoper Straße wegen des Baus der A26 West.

 

In der Einfahrt zur Francoper Straße von der Neuwiedenthaler Straße befindet sich das Verkehrszeichen Zeichen 262 mit dem Verbot der Einfahrt für Fahrzeuge, deren tatsächliches Gewicht einschließlich Ladung 7,5t überschreitet. Das Zeichen ist ergänzt mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ (ZZ 1020-30). Dies nimmt Fahrzeuge vom Verkehrsverbot aus, deren Führer ein Grundstück innerhalb der gesperrten Straße privat oder geschäftlich aufsuchen wollen. Zum Anliegerverkehr zählt sowohl der Straßenanlieger selbst als auch der Straßenverkehr derer, die aus irgendeinem Anlass Anlieger aufsuchen wollen.

 

Bei dem Baustellenverkehr handelt es sich um Massentransporte (Sand) für den Trassenverlauf im Bereich Francoper Hinterdeich. In einer Distanz von ca. 700m westlich der Francoper Straße muss eine Querung der Moorwettern angelegt werden.

 

Prinzipiell scheint die verkehrsrechtliche Lage somit diese Transporte zu genehmigen.

 

Mit der Drucksache 20-2020 wurde darauf hingeweisen, dass das Neugrabener Dorf im Bereich zwischen Neuwiedenthaler Straße und Rehrstieg seit vielen Jahren unter Milieuschutz steht. 'Viele der empfindlichen alten Gebäude sind darüber hinaus in die Denkmalliste eingetragen. Aus diesem Grund und wegen des teilweise schwierigen Baugrundes ist die Francoper Straße vom Schwerlastverkehr ausgenommen. Dieser soll und kann über die geeignete Ausweichstrecke Waltershofer Straße geführt werden.

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich mit den zuständigen Planungs- und Ausführungsdienststellen für den Bau der A26 in Verbindung zu setzen, um zu erreichen, dass die empfindlichen Bereiche des Neugrabener Dorfes und der Francoper Straße während der Bauzeit nicht durch Materialtransporte und Schwerlastverkehr belastet und gefährdet werden. Vielmehr ist sicherzustellen, dass erforderliche Transporte über die Waltershofer Straße vorgenommen werden. Es soll auch sichergstellt werden, dass keine Transporte durch Moorburg, Francop und Neuenfelde erfolgen.'

 

Bei Abwägung der vorliegenden Interessen einer Anlieferung von Material über die Francoper Straße, der Sicherheit und Gesundheit der Anwohner und Verkehrsteilnehmer, nicht zuletzt der Radfahrenden Richtung Finkenwerder, und den Interessen der Nutzer und Betreiber des ÖPNV ist eine Anordnung von Tempo 30 auf der Francoper Straße nicht nur vertretbar sondern auch dringend geboten. Zumindest während der Bauphase soll dies angeordnet werden und ist dabei in Bezug auf die Auswirkungen zu prüfen. Sollten keine erheblichen Nachteile daraus resultieren, ist die Anordnung auch im Anschluss beizubehalten.

 

(Detaillierte Ausführungen siehe Anlage)

Petitum/Beschluss

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende dafür einzusetzen, dass in der Francoper Straße von der Neuwiedenthaler Straße mit Blick auf die außergewöhnliche Gefährdung der Anwohnerinnen und Anwohner durch den A26-Baustellen-Schwerlastverkehr bis hinter den Emmi-Ruben-Weg (Höhe Abzweig Parkplatz Neugrabener Moor), Tempo 30 angeordnet wird.

 

Darüber hinaus sollte aufgrund der erhöhten Gefährdung der Radfahrenden und der Sperrung der Strecke Nincoper Moorweg auch für die restliche Francoper Straße Tempo 30 gelten. Zumindest während der Zeit, in der ein Baustellenverkehr zur Schaffung der Trassenführung der A26 bzw. der Querung Moorwettern nicht vermeidbar ist, soll dies angeordnet werden und ist dabei in Bezug auf die Auswirkungen zu prüfen. Sollten keine erheblichen Nachteile daraus resultieren, ist die Anordnung auch im Anschluss beizubehalten.

 

Es ist zu gewährleisten, dass nach Herstellung der Behelfsbrücken und Erschließung des Baufeldes über Baustraßen die Massentransporte in der Autobahntrasse erfolgen und nicht nur im Wesentlichen, sondern in Gänze über die Waltershofer Straße und die B3 angefahren werden.

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE

         9. Dezember 2020

           

 

Die Behörde für Inneres und Sport (Verkehrsdirektion) nimmt zu dem gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE (Drs. 21-0971) im Einvernehmen mit dem örtlichen Polizeikommissariat (PK) 47 wie folgt Stellung:

 

Die Verkehrssituation in der Francoper Straße ist in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand von Anfragen gewesen. Insofern liegen aktuelle Ergebnisse von durchgeführten Überprüfungen hinsichtlich der Verkehrsunfalllage und der gefahrenen Geschwindigkeiten vor.

Es gibt derzeit keinerlei Hinweise auf ein mögliches Sicherheitsdefizit, welches eine Beschränkung des fließenden Verkehrs rechtlich möglich machen würde.

Die Francoper Straße ist aktuell die einzige Straße ohne Gewichtsbeschränkung, die zur Baustelle der A 26 führt. Das angebrachte Zusatzzeichen 1004-30 StVO bedeutet, dass die Gewichtsbeschränkung in 3 km wirksam wird. Die nördlich gelegenen Straßen liegen im Deichgebiet und sind für Fahrzeug über 7,5 t gesperrt.

Das zuständige PK 47 wird aber sehr wohl die Verkehrssituation in der Francoper Straße, gerade auch im Hinblick auf den entstehenden LKW-Verkehr, beobachten und ggf. Maßnahmen treffen.

 

gez. Heimath

 

 

f.d.R.

Hille     

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Neuwiedenthaler Str. Waltershofer Str. Moorburg Neuenfelde Emmi-Ruben-Weg Baustraße

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.