22-1375.01

Stellungnahme zum Antrag Fraktion Die Linke und GRÜNE-Fraktion betr.: Zebrastreifen am S-Bahnhof Neugraben einrichten

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 14.04.2026 Hauptausschuss Ö 3.7

Sachverhalt

Der S-Bahnhof ist in Neugraben der Hauptnahverkehrsknoten.

Im Bereich um das BGZ Süderelbe sind in den letzten Jahren dicht besiedelte Quartiere mit einem hohen Anteil an Familien und Kindern entstanden. Für viele Bewohner*innen stellt der Weg zum BGZ derelbe sowie zum S-Bahnhof Neugraben eine täglich genutzte fußufige Verbindung dar, insbesondere für Schüler*innen auf ihrem Schulweg, Pendler*innen und Rentner*innen. Sichere Wege sind essentiellr die Lebensqualität der Menschen in den Quartieren.

Der fehlende gesicherte Fußngerüberweg zwingt die Menschen derzeit dazu, die Fahrbahn an unübersichtlichen Stellen zu queren. Gerade in den Morgenstunden, wenn sowohl der Berufs- als auch der Schulverkehr stattfindet, entsteht dadurch eine erhöhte Gefährdungslage. Die Einrichtung eines Zebrastreifens würde die Verkehrssicherheit dort deutlich verbessern und eine sichere Anbindung an die zentrale Infrastruktur für alle gewährleisten.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende wird gebeten,

1. die zuständigen Fachbehörden aufzufordern zu prüfen, ob im Bereich zwischen dem BGZ Süderelbe und dem S-Bahnhof Neugraben ein Fußngerüberweg (Zebrastreifen) eingerichtet werden kann. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, soll geprüft werden, ob sich eine Fahrbahnverengung analog zum westlich der Einmündung befindlichen Übergangeinrichten lässt.

2. darauf hinzuweisen, bei der Prüfung insbesondere die Bedeutung der Strecke als Schulweg sowie die regelmäßig beobachteten Geschwindigkeitsüberschreitungen zu berücksichtigen.

3. sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, die Einrichtung eines Zebrastreifens bzw. einer Fahbahnverengung zeitnah umzusetzen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
14.04.2026
Ö 3.7
Lokalisation Beta
Am Neugrabener bhf Neugraben - Fischbek

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