22-3310.1

Sportinfrastruktur im Hammer Park weiter ausbauen

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.11.2022
Sachverhalt

Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung hat in seiner Sitzung am 03.11.2022 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-3310 mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der AfD-Fraktion - zugestimmt.

 

 

Gerade in der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig Sport und Bewegung unter freiem Himmel auch für die Bewohner und Bewohnerinnen in Hamburg-Mitte sind. Der Outdoorsport boomt und so unterstützt die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte seit Jahren Calisthenics-Anlagen und sorgt nicht zuletzt mit dem 140-Millionenprojekt für eine exzellente Outdoor-Sportinfrastruktur im Bezirk.

 

Die Tennisanlage im Hammer Park des HT16 ist von dieser Entwicklung nicht ausgenommen und erfreut sich nach der harten Pandemiephase eines Ansturms von Mitgliedern aus dem Quartier. Die Kapazitätsgrenze der Anlage im Hammer Park ist allerdings, vor allem in den dunklen Wintermonaten, schnell erreicht. Die rund 200 aktiven Mitglieder, von denen drei Mannschaften am Ligabetrieb teilnehmen, können unter den gegebenen Umständen leider nicht wie gewünscht dem Trainingsbetrieb nachkommen.

Die Bezirksversammlung unterstützt daher die Hamburger Turnerschaft von 1816 r.V. beim Errichten einer Flutlichtanlage für die Tennisanlage im Hammer Park am Hammer Steindamm 133 zur Ausweitung der Trainingszeiten.

 

Damit wird die Hamburger Turnerschaft von 1816 r.V. es mehr Menschen ermöglichen können, die Tennisanlagen zu nutzen und sich unter freiem Himmel körperlich zu betätigen.

 

Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung bittet das Bezirksamt:

 

  1. Dem Vorhaben der Errichtung einer Flutlichtanlage an der Tennisanlage im Hammer Park mit Wohlwollen zu begegnen.
  2. Zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der Lichtemissionen eine Flutlichtanlage am beschriebenen Ort denkbar ist.
  3. Bei positiv ausfallender Überprüfung der Hamburger Turnerschaft von 1816 r.V. bis zu 18.000 Euro zur Anschaffung einer geeigneten Flutlichtanlage zunächst aus dem Masterplan Sport, wenn nicht auskömmlich, dem Förderfonds Bezirke (investiv) zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.