Sportinfrastruktur im Hammer Park weiter ausbauen
Letzte Beratung: 15.12.2022 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.7
Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung hat in seiner Sitzung am 03.11.2022 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-3310 mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der AfD-Fraktion - zugestimmt.
Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 17.11.2022 bestätigt.
Gerade in der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig Sport und Bewegung unter freiem Himmel auch für die Bewohner und Bewohnerinnen in Hamburg-Mitte sind. Der Outdoorsport boomt und so unterstützt die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte seit Jahren Calisthenics-Anlagen und sorgt nicht zuletzt mit dem 140-Millionenprojekt für eine exzellente Outdoor-Sportinfrastruktur im Bezirk.
Die Tennisanlage im Hammer Park des HT16 ist von dieser Entwicklung nicht ausgenommen und erfreut sich nach der harten Pandemiephase eines Ansturms von Mitgliedern aus dem Quartier. Die Kapazitätsgrenze der Anlage im Hammer Park ist allerdings, vor allem in den dunklen Wintermonaten, schnell erreicht. Die rund 200 aktiven Mitglieder, von denen drei Mannschaften am Ligabetrieb teilnehmen, können unter den gegebenen Umständen leider nicht wie gewünscht dem Trainingsbetrieb nachkommen.
Die Bezirksversammlung unterstützt daher die Hamburger Turnerschaft von 1816 r.V. beim Errichten einer Flutlichtanlage für die Tennisanlage im Hammer Park am Hammer Steindamm 133 zur Ausweitung der Trainingszeiten.
Damit wird die Hamburger Turnerschaft von 1816 r.V. es mehr Menschen ermöglichen können, die Tennisanlagen zu nutzen und sich unter freiem Himmel körperlich zu betätigen.
Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung bittet das Bezirksamt:
Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss Folgendes mit:
Zu Punkt 1.:
Das Bezirksamt steht dem Vorhaben der Tennisabteilung der HT 16 positiv gegenüber und befürwortet als Grundeigeneigentümerin auf einer Teilfläche der dortigen bezirklichen Fläche Sport den Bau einer Flutlichtanlage für den Tennissport.
Zu Punkt 2.:
Die betreffende bezirkliche Fläche Sport ist der HT 16 per Sportrahmenvertrag zur Nutzung und Bewirtschaftung durch die Tennisabteilung übergeben worden. Danach obliegt es dem Verein, „bei allen Bauten die einschlägigen öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten“.
Die Errichtung einer Flutlichtanlage am beschriebenen Ort ist beim Fachamt Bauprüfung des Bezirksamtes mit den erforderlichen Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung zu beantragen. Der Verein wurde entsprechend informiert.
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.
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