23-2072

Sportfeld Keindorffstraße | Die unendlichen Baustellen auf der Elbinsel I (2) - Nachfragen zur Drucksache 23-0921 (Anfrage der CDU-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Jörn Frommann

Seit Jahren gibt es Pläne, das Sportfeld in der Grünanlage an der Keindorffstraße wiederherzustellen und den vielen Kindern im Quartier als dringend benötigte Außenfläche zur Verfügung zu stellen. Nachdem das alte Sportfeld 2019 für den Bau einer Schallschutzwand abgebrochen wurde, stellte das Bezirksamt eine Wiederherstellung zunächst für das Jahr 2020 in Aussicht.

Obwohl der Regionalausschuss bereits im Juni 2022 über die Planung des Bolzplatzes, der Basketballfläche und der Grünanlagen informiert wurde und das Bezirksamt im Jahr 2024 eine Umsetzung für spätestens Anfang 2025 zusagte, ist bis heute nichts geschehen.

Mit der Antwort auf die Kleine Anfrage (Drs. 23-0921) hat das Bezirksamt nunmehr Stellung bezogen. Die dort gegebenen Antworten lassen jedoch wesentliche Punkte offen, offenbaren erhebliche zeitliche Verzögerungen bei den Verhandlungen mit der DEGES und werfen neue, dringende Fragen auf. So wurde der DEGES die Fläche ursprünglich nur bis zum 31.12.2020 überlassen; dennoch wird erst im Jahr 2025 über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Kostenübernahme der Instandsetzung verhandelt. Zudem konnte das Bezirksamt keine Angaben über ein eventuell gezahltes Nutzungsentgelt machen.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

  1. Entgeltliche oder unentgeltliche Flächenüberlassung

In der Antwort zu Frage 5 der Drs. 23-0921 erklärte das Bezirksamt, dass keine Informationen darüber vorliegen, welches Entgelt von der DEGES für die Nutzung der Grünanlage gezahlt wurde.

1.1. Ist es üblich, dass öffentliche Flächen kostenlos an Dritte (wie der DEGES) für deren Nutzung - beispielsweise als Baustelleneinrichtungsfläche – überlassen werden?

1.2. Wenn dies nicht üblich ist: Warum ist dies im vorliegenden Fall an der Keindorffstraße geschehen?

  1. Vertragsgestaltung und zeitliche Verzögerung

Das Bezirksamt gab an, dass der DEGES die Fläche vorübergehend bis Ende 2020 überlassen wurde und nun ein öffentlich-rechtlicher Vertrag verhandelt wird, damit der Bezirk die Wiederherstellung auf Kosten der DEGES selbst durchführt.

2.1. Ist es üblich, dass im Vorwege lediglich die reine Rückgabe solcher vorübergehend genutzten Flächen geregelt wird, wie in der Antwort zu Frage 2 (Drs. 23-0921) angegeben? Wenn ja, warum? Wenn nein, was wurde darüber hinaus in der ursprünglichen Vereinbarung mit der DEGES im Jahr 2019 schriftlich festgelegt?

2.2. Warum werden erst im Jahr 2025 – mithin über fünf Jahre nach der ursprünglichen Zurverfügungstellung der Flächen – Verhandlungen über diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag geführt?

2.3. Was genau soll in dem unter Frage 3 angeführten Vertrag geregelt werden, was über das übliche Maß hinausgeht, und warum ist dieser Schritt notwendig?

  1. Leerstand und mangelnde Nutzbarkeit für das Quartier

Das Sportfeld und die Grünanlagen stehen den Kindern und Jugendlichen im Quartier seit Jahren nicht oder nur in geringem Umfang zur Verfügung, obwohl die eigentliche Baumaßnahme (Schallschutzwand) längst beendet ist.

3.1. Warum werden die Flächen seit Jahren nicht mehr von der DEGES aktiv genutzt, ohne dass das Bezirksamt eine frühere Wiederherstellung und Rückgabe verlangt hat?

3.2. Wie rechtfertigt das Bezirksamt diese jahrelange Verzögerung angesichts des eklatanten Mangels an Freizeit- und Bewegungsflächen für Jugendliche und Kinder in diesem Quartier?

  1. Aktueller Umsetzungsstand und verbindlicher Zeitplan

In der Drs. 23-0921 verweigerte das Bezirksamt eine verlässliche Aussage zur Umsetzung mit dem Verweis auf ausstehende Abstimmungen mit der DEGES. Da die Planungen für den ersten Bauabschnitt (Bolzplatz, Zuwegung, Zäune, Basketball- und Tischtennisfläche) jedoch seit Jahren vorliegen, bedarf es nun Transparenz über das weitere Vorgehen.

4.1. Wie ist der aktuelle Stand der vertragsrelevanten Abstimmungen zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Mitte und der DEGES bezüglich der Kostenübernahme für die Wiederherstellung?

4.2. Welche konkreten Planungsschritte für den ersten Bauabschnitt (Sport- und Bewegungsflächen) wurden seit dem Frühjahr 2025 durch den Fachbereich Stadtgrün oder die beauftragten Fachplaner bereits finalisiert?

4.3. Wie sieht der verbindliche Zeitplan für das weitere Vorgehen aus (bitte mit Angabe von Quartal und Jahr für: Abschluss des Vertrages mit der DEGES, Ausschreibung der Bauleistungen, geplantes Beteiligungsverfahren für die restlichen Spielflächen, tatsächlicher Baubeginn vor Ort)?

4.4. Wann genau wird die Fläche wieder vollumfänglich und nutzbar an die Öffentlichkeit übergeben?

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