22-4487

Sauberkeit und Wohlfühl-Atmosphäre in Billstedt wieder herstellen (Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktionen)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 12.03.2024 Regionalausschuss Billstedt Ö 5.3

Sachverhalt

Die beiden Parkplätze an der Driftredder, in unmittelbarer Nähe zum Öjendorfer Park sind für Nutzerinnen und Nutzer der Parkanlage Start- und Zielpunkt für Spaziergänge, sportliche Betätigung und sonstige freizeitliche Aktivitäten. Sie sind gleichzeitig ein Aushängeschild für Billstedt und sollten stets in einem sauberen und einladenden Gesamtzustand sein.

Auch der große Parkplatz am Geesthang, der für Besucherinnen und Besucher des Einkaufszentrums und des Marktes zahlreich frequentiert wird, ist aktuell in einem Zustand, der weder einladend noch sauber ist.

Petitum/Beschluss:

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen einer Frühjahrsoffensive die oben benannten Parkplätze durch Einschaltung der zuständigen Stellen in einen ordnungsgemäßen, sauberen Zustand zu versetzen.
  2. Der Regionalausschuss wird über die eingeleiteten Maßnahmen frühzeitig informiert.

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Die beiden Parkplätze an der Driftredder, in unmittelbarer Nähe zum Öjendorfer Park sind für Nutzerinnen und Nutzer der Parkanlage Start- und Zielpunkt für Spaziergänge, sportliche Betätigung und sonstige freizeitliche Aktivitäten. Sie sind gleichzeitig ein Aushängeschild für Billstedt und sollten stets in einem sauberen und einladenden Gesamtzustand sein.

Auch der große Parkplatz am Geesthang, der für Besucherinnen und Besucher des Einkaufszentrums und des Marktes zahlreich frequentiert wird, ist aktuell in einem Zustand, der weder einladend noch sauber ist.

Beschluss:

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen einer Frühjahrsoffensive die oben benannten Parkplätze durch Einschaltung der zuständigen Stellen in einen ordnungsgemäßen, sauberen Zustand zu versetzen.
  2. Der Regionalausschuss wird über die eingeleiteten Maßnahmen frühzeitig informiert.

 

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