Sanierung, Reinigung und Erweiterung von Spielplätzen in Hamburg-Mitte
Letzte Beratung: 12.11.2019 Regionalausschuss Billstedt Ö 5.1
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.11..2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4779 einstimmig - bei Enthaltung der CDU-Fraktion - zugestimmt.
Funktionsfähige und pädagogisch wertvolle Spielplätze sind eine elementare Voraussetzung für eine kindgerechte Entwicklung in Ballungszentren. Sie bieten darüber hinaus Eltern und Betreuungspersonen Raum für Begegnung und Austausch.
Im gesamten Stadtgebiet stehen gegenwärtig ca. 750 öffentliche Spielplätze zur Verfügung. Knapp 140 dieser Plätze befinden sich im Bezirk Hamburg-Mitte.
Vor dem Hintergrund, dass Senat und Bürgerschaft zusätzliche Mittel zum Erhalt und Ausbau von Spielstätten bereitgestellt haben, wurden insbesondere folgende Mängel, Sanierungs- und Ausbaubedarfe an einzelnen Spielplätzen ermittelt:
Erläuterungen:
„Kohlhöfen“: Der Spielplatz ist in schlechtem Zustand und müsste renoviert werden. Er ist für alle Altersgruppen geeignet.
Steinfeldtstraße / Ihlestraße: Der Spielplatz ist in gutem Zustand. Allerdings kaum für Kleinkinder geeignet. Hier besteht Erweiterungsbedarf.
Archenholzstraße/Liebezeitstraße: Der Spielplatz ist im mittleren Zustand müsste renoviert werden. Er ist kaum für Kleinkinder geeignet, sondern eher für Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche. In unmittelbarer Nähe gibt es 3 Kindergärten (200m). Hier besteht entsprechender Erweiterungsbedarf.
Luisenhofstieg im Schleemer Park hinter dem Kurt- A. - Körber – Gymnasium: Der Spielplatz ist dringend renovierungsbedürftig, da die Geräte alt und nicht mehr zeitgemäß sind.
Die öffentlichen Spielplätze im Bezirk Hamburg-Mitte müssen regelmäßig gepflegt werden und auf ihre Funktionsfähigkeit, insbesondere bezüglich der Gefährdung von Kindern, untersucht werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten:
1. Mitzuteilen, welche Maßnahmen in welchem Zeitraum geplant sind, um die o.g. Spielplätze entsprechend zu ertüchtigen.
2. Mitzuteilen, wie und in welcher Form die bezirklichen Spielplätze in Hamburg-Mitte gepflegt werden und auf ihre Funktionsfähigkeit, insbesondere bezüglich der Gefährdung von Kindern, untersucht werden.
3. Die oben genannten Spielplätze zu sanieren, falls dies noch nicht geschehen ist. Die dafür benötigten Mittel sollen aus dem Programm der Bürgerschaft „Sanierungsfonds Hamburg 2020: Qualität der Spielplätze verbessern durch Investition und Sanierung“ (Drs.21/12066) angefordert werden. Falls dies nicht erfolgen kann, kann der Förderfonds der Bezirksversammlung in Anspruch genommen werden.
4. Sich bei den jeweiligen Eigentümern dafür einzusetzen, die Spielplätze zu sanieren, falls diese nicht in öffentlicher Hand sind.
5. Dem Ausschuss für Soziales, Inklusion und Sport Bericht zu erstatten.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt zu dem Beschluss wie folgt Stellung:
Zu 1:
Der Kinderspielplatz Kohlhöfen (Neustädter Straße) ist im Sanierungsprogramm mit 400.000,00 € enthalten, die früheste Realisierung der Instandsetzung ist ab 2020 /21 möglich.
Eine Erweiterung der Kinderspielplätze Steinfeldtstraße und Archenholzstraße mit einer kleinkindgerechten Ausstattung ist aktuell nicht vorgesehen. Nach Auffassung des Bezirksamtes bieten die vorhandenen Angebote aber auch für jüngere Kinder Spielmöglichkeiten. Aufgrund dringenderer Bedarfe auf qualitativ weitaus schlechteren Spielplätzen kann der gewünschten Angebotserweiterung sowohl aus finanzieller wie auch personeller Sicht derzeit keine hohe Priorität eingeräumt werden.
Grundsätzlich sieht das Bezirksamt für den vergleichsweise noch nicht sehr alten Spielplatz Luisenhofstieg einen eher mittelfristigen Sanierungsbedarf und wird daher versuchen, über das Sanierungsprogramm „Spielplätze“ bzw. über das Erhaltungsmanagement Grün in den nächsten Jahren Geld einzuwerben. Da eine Sanierung frühestens in 5 bis 6 Jahren möglich sein wird, wird das Bezirksamt prüfen, ob eine ergänzende Ausstattung mit Angeboten für Kleinkinder zeitnah realisiert werden kann.
Zu 2:
Die öffentlichen Spielplätze unterliegen einer ständigen Überwachung durch das zuständige Fachamt Management des öffentlichen Raumes gemäß den Vorgaben der Behörde für Umwelt und Energie. Dies beinhaltet eine wöchentliche Sichtkontrolle durch das Revier, eine monatlich stattfindende operative Kontrolle durch den Spielgerätekontrolleur sowie eine jährliche Hauptkontrolle, die durch eine externe Fachfirma vorgenommen wird. Festgestellte Schäden werden umgehend beseitigt.
Darüber hinaus werden die regelmäßigen Pflegearbeiten (Rasen mähen, Gehölz- bzw. Heckenschnitt, Wildwuchsbeseitigung usw.) durch das zuständige Revier durchgeführt. Sandaustausch und Fallschutzreinigung werden jährlich durch externe Firmen durchgeführt.
Zu 3:
Siehe Antworten zu Punkt 1.
Zu 4:
Die genannten Spielplätze befinden sich alle im Verwaltungsvermögen Stadtgrün.
Zu 5:
Aufgrund der noch nicht eingesetzten Fachausschüsse wird die Mitteilung dem Hauptausschuss vorgelegt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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