22-0951.2

Rettung des Not leidenden Schaustellergewerbes, weiteres Vorgehen (beschlossene Fassung)

Vorlage öffentlich

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18.06.2020
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0951 mehrheitlich - gegen die Stimmen der GRÜNE-Fraktion - zugestimmt.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Schaustellerei am stärksten finanziell und wirtschaftlich von den Allgemeinverfügungen im negativen Sinne betroffen. Seit dem 1. Januar 2020 konnte von den Familienbetrieben bis heute kein einziger Cent eingenommen werden. Betriebe, die an keinem Weihnachtsmarkt teilnehmen konnten haben bereits seit Ende Oktober 2019 keine Einnahmen mehr zu verzeichnen.

Die Situation spitzt sich inzwischen zu und wird grundsätzlich zu einer Schicksalsfrage für die Fortexistenz der Schaustellerei in Hamburg, aber auch in Deutschland.

Die bisherigen Rettungssysteme des Bundes und Hamburgs reichen aufgrund der speziellen Situation des Schaustellergewerbes nicht aus. Deshalb ist es erforderlich, flankierende Maßnahmen zu ergreifen, die dazu beitragen können, die Überlebensfähigkeit des Gewerbes zu sichern. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte spricht sich dafür aus, die Einnahmemöglichkeiten für das Schaustellergewerbe vorübergehend auszuweiten.

 

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bittet den Bezirksamtsleiter, folgende Maßnahmen zur Unterstützung der Schaustellerei unter Einhaltung der Vorgaben der Polizei und der Feuerwehr umzusetzen:

 

  1. Schaustellerbetriebe können noch bis 31.08.2021 auf geeigneten Flächen Sondernutzung auch für einzelne Stände erlangen.
  2. Dem jeweiligen Regionalausschuss oder Cityausschuss werden die Sondernutzungsanträge zur Beschlussfassung vorgelegt.
  3. Die Genehmigungen sollen nur Schaustellerbetriebe erhalten, die gemäß § 55 Abs. 2 GewO eine Reisegewerbekarte, also eine behördliche Erlaubnis besitzen, dass sie dem Schausteller-Gewerbe nachgehen dürfen, die vor dem 01.März 2020 ausgestellt wurde. Die Genehmigungen sollen ausdrücklich auch solchen Betrieben erteilt werden, die z.B. Fahr-, Schau-, Belustigungs-, Spiel- oder Verlosungsgeschäfte betreiben.
  4. Das Bezirksamt wird gebeten in Abstimmung mit dem Hauptausschuss der Bezirksversammlung ein Verfahren zu definieren, welches transparente Vergabekriterien, maximale Standzeiten und gestalterische Mindestansprüche an eine Genehmigung enthält.

 

  1. Das Bezirksamt möge prüfen,
    1.          ob und wie durch die frühzeitige Einbindung von Schaustellerverbänden oder mit dem Thema befasster Vereine schon in dem unter 4. beschriebenen Verfahren Synergien in der Planung und Logistik zu heben sind.
    2.          ob die Genehmigung auf Betriebe gem. Ziffer 2 auf Hamburger Unternehmen beschränkt werden kann.
    3.          ob die Erhebung von Sondernutzungsgebühren bis zum 31.08.2021 entfallen kann.

 

 

In der Sitzung der Bezirksversammlung am 28.05.2020 wurde der nachfolgend aufgeführte Verfahrensvorschlag (Drs. 22-0951.1) einstimmig - bei Enthaltung der GRÜNE-Fraktion und einiger Stimmen der Fraktion DIE LINKE - beschlossen.

 

Das Bezirksamt konnte in der Kürze der Zeit kein Konzept für die Flächenvergabe, transparenten Vergabekriterien, maximalen Standzeiten und gestalterischen Mindestansprüchen erstellen und mit den maßgeblichen Innenstadtakteuren abstimmen. Stattdessen werden Einzelfallprüfungen und -entscheidungen über eingehende Anträge getroffen. Neben der Erfüllung der fachbehördlichen Kriterien werden den Antragstellern Möglichkeiten zur Realisierung aufgezeigt. Hierzu gehört auch, dass in Abstimmung mit den Antragstellern ggfs. andere Lagen im Bezirk Hamburg-Mitte angeboten werden, sofern sie einen finanziell ausreichenden Ertrag versprechen.

 

 

Aktueller Stand 11.06.2020

 

Das Bezirksamt hat zwischenzeitlich ein Konzept entwickelt, wie mit den bereits vorliegenden und noch zu erwartenden Anträgen der Schausteller umgegangen werden könnte. Hierfür wurden Flächen zusammengestellt, die für die einzelnen Schaustellerbetriebe wirtschaftlich interessant (belebter Platz mit Laufkundschaft) sind. In der nachstehenden Liste sind neben den Belegenheiten etwaige Besonderheiten (z.B. Wochenmarkt, Außengastronomie) und mögliche Eignungen aufgeführt.

 

Örtlichkeit

Besonderheiten

Eignung

 

 

 

Großneumarkt

Wochenmarkt: Mi.+ Sa.

Verzehr- und kleine Verkaufsstände, Abbaufähigkeit an den Markttagen

Hansaplatz

Außengastronomie

Verzehr- und kleine Verkaufsstände

Berta-Kröger-Platz

Wochenmarkt: Di.+ Fr.

Verzehr- und kleine Verkaufsstände, Abbaufähigkeit an den Markttagen

Stübenplatz

Wochenmarkt: Mi.+ Sa.

Verzehr- und kleine Verkaufsstände, Abbaufähigkeit an den Markttagen

Schaarmarkt

 

Verzehr- und kleine Verkaufsstände

Kehrwiederspitze

 

Verzehr- und kleine Verkaufsstände

Tschaikowskyplatz

Außengastronomie

Verzehr- und kleine Verkaufsstände

Dar-Es-Saalam-Platz

 

Verzehr- und kleine Verkaufsstände, kleine Fahrgeschäfte

Hans-Albers-Platz

Außengastronomie

Hau den Lukas, Scherenschnitt, Luftballonverkauf usw.

Karl-Arnold-Ring

2 x monatl. Fahrradselbsthilfe

grundsätzlich alles, Größe muss geprüft werden

Glockengießerwall/Hauptbahnhof

Außengastronomie

Verzehrstände

Millerntorplatz

 

Verzehr- und kleine Verkaufsstände (Luftballons)

Steintorplatz

 

Verzehrstände

Lange Reihe / Ecke Kirchenallee

 

Verzehr- und kleine Verkaufsstände, kleine Fahrgeschäfte (z.B. Kinderkarussell)

Berliner Tor / Beim Strohhause

 

Verzehr- und kleine Verkaufsstände

Johannes-Brahms-Platz / Parkfläche

 

Verzehr- und kleine Verkaufsstände

Carl-von-Ossietzky-Platz

Wochenmarkt: Do. + Fr.

Verzehr- und kleine Verkaufsstände, Abbaufähigkeit an den Markttagen

Hachmannplatz

 

grundsätzlich alles, Größe muss geprüft werden

St. Annenplatz

 

Verzehr- und kleine Verkaufsstände

Paulinenplatz

 

nur Verzehrstände

Möllner Landstraße / Billstedter Markt

ggf. Wochenmarkt (prüfen)

Verzehr- und kleine Verkaufsstände, Abbaufähigkeit an den Markttagen

Schwabenplatz

Wochenmarkt: Mo. + Mi.

Verzehr- und kleine Verkaufsstände, Abbaufähigkeit an den Markttagen

Vorplatz Alter Elbtunnel

Kiosk, Außengastronomie

Verzehr- und kleine Verkaufsstände, ggf. kleine Fahrgeschäfte (z.B. Kinderkarussell)

 

Nach Auskunft der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz fallen derzeit alle Angebote, die der Unterhaltung und dem Vergnügen dienen (Betrieb von Fahrgeschäften jeglicher Art wie z.B. Karussells, Riesenräder, Autoscooter, Achterbahnen und ähnlichen Anlagen sowie Schaubuden, Schießstände, Geisterbahnen, Gruselkabinette, Puppenspiele, Labyrinthe, Geschicklichkeitsspiele etc.) allesamt unter den Begriff „Angebote zur Freizeitaktivitäten nach § 14 Absatz 2 Nr. 5 Eindämmungsverordnung“ und dürfen für den unmittelbaren Publikumsverkehr nicht dargebracht werden.

 

 

Das Bezirksamt beabsichtigt die Zusammenstellung der Flächen dem Verein zur Förderung der Volksfest und Jahrmärkte in Hamburg e.V. zukommen lassen, um eine Empfehlung zur Belegung zu erhalten. So können die jeweiligen Einzelinteressen, Bedürfnisse u.ä. der betroffenen Schaustellerbetriebe adäquat gewahrt werden. Da die Flächen innerhalb des Bezirksamtsbereiches nicht auskömmlich sein werden, ist es ggf. erforderlich, dass mehrere Schausteller nacheinander die gleiche Fläche nutzen. Auch hier wird davon ausgegangen, dass der Verein über die entsprechenden Hintergrundinformationen für eine ggf. zeitliche Begrenzung verfügt.