Rettung des Not leidenden Schaustellergewerbes, weiteres Vorgehen (beschlossene Fassung)
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0951 mehrheitlich - gegen die Stimmen der GRÜNE-Fraktion - zugestimmt.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Schaustellerei am stärksten finanziell und wirtschaftlich von den Allgemeinverfügungen im negativen Sinne betroffen. Seit dem 1. Januar 2020 konnte von den Familienbetrieben bis heute kein einziger Cent eingenommen werden. Betriebe, die an keinem Weihnachtsmarkt teilnehmen konnten haben bereits seit Ende Oktober 2019 keine Einnahmen mehr zu verzeichnen.
Die Situation spitzt sich inzwischen zu und wird grundsätzlich zu einer Schicksalsfrage für die Fortexistenz der Schaustellerei in Hamburg, aber auch in Deutschland.
Die bisherigen Rettungssysteme des Bundes und Hamburgs reichen aufgrund der speziellen Situation des Schaustellergewerbes nicht aus. Deshalb ist es erforderlich, flankierende Maßnahmen zu ergreifen, die dazu beitragen können, die Überlebensfähigkeit des Gewerbes zu sichern. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte spricht sich dafür aus, die Einnahmemöglichkeiten für das Schaustellergewerbe vorübergehend auszuweiten.
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bittet den Bezirksamtsleiter, folgende Maßnahmen zur Unterstützung der Schaustellerei unter Einhaltung der Vorgaben der Polizei und der Feuerwehr umzusetzen:
In der Sitzung der Bezirksversammlung am 28.05.2020 wurde der nachfolgend aufgeführte Verfahrensvorschlag (Drs. 22-0951.1) einstimmig - bei Enthaltung der GRÜNE-Fraktion und einiger Stimmen der Fraktion DIE LINKE - beschlossen.
Das Bezirksamt konnte in der Kürze der Zeit kein Konzept für die Flächenvergabe, transparenten Vergabekriterien, maximalen Standzeiten und gestalterischen Mindestansprüchen erstellen und mit den maßgeblichen Innenstadtakteuren abstimmen. Stattdessen werden Einzelfallprüfungen und -entscheidungen über eingehende Anträge getroffen. Neben der Erfüllung der fachbehördlichen Kriterien werden den Antragstellern Möglichkeiten zur Realisierung aufgezeigt. Hierzu gehört auch, dass in Abstimmung mit den Antragstellern ggfs. andere Lagen im Bezirk Hamburg-Mitte angeboten werden, sofern sie einen finanziell ausreichenden Ertrag versprechen.
Aktueller Stand 11.06.2020
Das Bezirksamt hat zwischenzeitlich ein Konzept entwickelt, wie mit den bereits vorliegenden und noch zu erwartenden Anträgen der Schausteller umgegangen werden könnte. Hierfür wurden Flächen zusammengestellt, die für die einzelnen Schaustellerbetriebe wirtschaftlich interessant (belebter Platz mit Laufkundschaft) sind. In der nachstehenden Liste sind neben den Belegenheiten etwaige Besonderheiten (z.B. Wochenmarkt, Außengastronomie) und mögliche Eignungen aufgeführt.
Örtlichkeit |
Besonderheiten |
Eignung |
|
|
|
Großneumarkt |
Wochenmarkt: Mi.+ Sa. |
Verzehr- und kleine Verkaufsstände, Abbaufähigkeit an den Markttagen |
Hansaplatz |
Außengastronomie |
Verzehr- und kleine Verkaufsstände |
Berta-Kröger-Platz |
Wochenmarkt: Di.+ Fr. |
Verzehr- und kleine Verkaufsstände, Abbaufähigkeit an den Markttagen |
Stübenplatz |
Wochenmarkt: Mi.+ Sa. |
Verzehr- und kleine Verkaufsstände, Abbaufähigkeit an den Markttagen |
Schaarmarkt |
|
Verzehr- und kleine Verkaufsstände |
Kehrwiederspitze |
|
Verzehr- und kleine Verkaufsstände |
Tschaikowskyplatz |
Außengastronomie |
Verzehr- und kleine Verkaufsstände |
Dar-Es-Saalam-Platz |
|
Verzehr- und kleine Verkaufsstände, kleine Fahrgeschäfte |
Hans-Albers-Platz |
Außengastronomie |
Hau den Lukas, Scherenschnitt, Luftballonverkauf usw. |
Karl-Arnold-Ring |
2 x monatl. Fahrradselbsthilfe |
grundsätzlich alles, Größe muss geprüft werden |
Glockengießerwall/Hauptbahnhof |
Außengastronomie |
Verzehrstände |
Millerntorplatz |
|
Verzehr- und kleine Verkaufsstände (Luftballons) |
Steintorplatz |
|
Verzehrstände |
Lange Reihe / Ecke Kirchenallee |
|
Verzehr- und kleine Verkaufsstände, kleine Fahrgeschäfte (z.B. Kinderkarussell) |
Berliner Tor / Beim Strohhause |
|
Verzehr- und kleine Verkaufsstände |
Johannes-Brahms-Platz / Parkfläche |
|
Verzehr- und kleine Verkaufsstände |
Carl-von-Ossietzky-Platz |
Wochenmarkt: Do. + Fr. |
Verzehr- und kleine Verkaufsstände, Abbaufähigkeit an den Markttagen |
Hachmannplatz |
|
grundsätzlich alles, Größe muss geprüft werden |
St. Annenplatz |
|
Verzehr- und kleine Verkaufsstände |
Paulinenplatz |
|
nur Verzehrstände |
Möllner Landstraße / Billstedter Markt |
ggf. Wochenmarkt (prüfen) |
Verzehr- und kleine Verkaufsstände, Abbaufähigkeit an den Markttagen |
Schwabenplatz |
Wochenmarkt: Mo. + Mi. |
Verzehr- und kleine Verkaufsstände, Abbaufähigkeit an den Markttagen |
Vorplatz Alter Elbtunnel |
Kiosk, Außengastronomie |
Verzehr- und kleine Verkaufsstände, ggf. kleine Fahrgeschäfte (z.B. Kinderkarussell) |
Nach Auskunft der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz fallen derzeit alle Angebote, die der Unterhaltung und dem Vergnügen dienen (Betrieb von Fahrgeschäften jeglicher Art wie z.B. Karussells, Riesenräder, Autoscooter, Achterbahnen und ähnlichen Anlagen sowie Schaubuden, Schießstände, Geisterbahnen, Gruselkabinette, Puppenspiele, Labyrinthe, Geschicklichkeitsspiele etc.) allesamt unter den Begriff „Angebote zur Freizeitaktivitäten nach § 14 Absatz 2 Nr. 5 Eindämmungsverordnung“ und dürfen für den unmittelbaren Publikumsverkehr nicht dargebracht werden.
Das Bezirksamt beabsichtigt die Zusammenstellung der Flächen dem Verein zur Förderung der Volksfest und Jahrmärkte in Hamburg e.V. zukommen lassen, um eine Empfehlung zur Belegung zu erhalten. So können die jeweiligen Einzelinteressen, Bedürfnisse u.ä. der betroffenen Schaustellerbetriebe adäquat gewahrt werden. Da die Flächen innerhalb des Bezirksamtsbereiches nicht auskömmlich sein werden, ist es ggf. erforderlich, dass mehrere Schausteller nacheinander die gleiche Fläche nutzen. Auch hier wird davon ausgegangen, dass der Verein über die entsprechenden Hintergrundinformationen für eine ggf. zeitliche Begrenzung verfügt.