22-0951

Rettung des Not leidenden Schaustellergewerbes (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion) (beschlossene Fassung)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 05.05.2020 Hauptausschuss Ö 6.5

Sachverhalt

 

Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Schaustellerei am stärksten finanziell und wirtschaftlich von den Allgemeinverfügungen im negativen Sinne betroffen. Seit dem 1. Januar 2020 konnte von den Familienbetrieben bis heute kein einziger Cent eingenommen werden. Betriebe, die an keinem Weihnachtsmarkt teilnehmen konnten haben bereits seit Ende Oktober 2019 keine Einnahmen mehr zu verzeichnen.

Die Situation spitzt sich inzwischen zu und wird grundsätzlich zu einer Schicksalsfrage für die Fortexistenz der Schaustellerei in Hamburg, aber auch in Deutschland.

 

Die bisherigen Rettungssysteme des Bundes und Hamburgs reichen aufgrund der speziellen Situation des Schaustellergewerbes nicht aus. Deshalb ist es erforderlich, flankierende Maßnahmen zu ergreifen, die dazu beitragen können, die Überlebensfähigkeit des Gewerbes zu sichern. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte spricht sich dafür aus, die Einnahmemöglichkeiten für das Schaustellergewerbe vorübergehend auszuweiten.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bittet den Bezirksamtsleiter, folgende Maßnahmen zur Unterstützung der Schaustellerei unter Einhaltung der Vorgaben der Polizei und der Feuerwehr umzusetzen:

 

  1. Schaustellerbetriebe können noch bis 31.08.2021 auf geeigneten Flächen Sondernutzung auch für einzelne Stände erlangen.
  2. Dem jeweiligen Regionalausschuss oder Cityausschuss werden die Sondernutzungsanträge zur Beschlussfassung vorgelegt.
  3. Die Genehmigungen sollen nur Schaustellerbetriebe erhalten, die gemäß § 55 Abs. 2 GewO eine Reisegewerbekarte, also eine behördliche Erlaubnis besitzen, dass sie dem Schausteller-Gewerbe nachgehen dürfen, die vor dem 01.März 2020 ausgestellt wurde. Die Genehmigungen sollen ausdrücklich auch solchen Betrieben erteilt werden, die z.B. Fahr-, Schau-, Belustigungs-, Spiel- oder Verlosungsgeschäfte betreiben.
  4. Das Bezirksamt wird gebeten in Abstimmung mit dem Hauptausschuss der Bezirksversammlung ein Verfahren zu definieren, welches transparente Vergabekriterien, maximale Standzeiten und gestalterische Mindestansprüche an eine Genehmigung enthält.

 

  1. Das Bezirksamt möge prüfen,
    1.          ob und wie durch die frühzeitige Einbindung von Schaustellerverbänden oder mit dem Thema befasster Vereine schon in dem unter 4. beschriebenen Verfahren Synergien in der Planung und Logistik zu heben sind.
    2.          ob die Genehmigung auf Betriebe gem. Ziffer 2 auf Hamburger Unternehmen beschränkt werden kann.
    3.          ob die Erhebung von Sondernutzungsgebühren bis zum 31.08.2021 entfallen kann.

 

 

 

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