22-1550

Quartiersbezogene Beiräte in Hamburg-Mitte - Jahresplanung 2021; Beiräte außerhalb RISE-Fördergebieten mit Finanzierung aus dem Quartiersfonds

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.12.2020
Sachverhalt

 

Bedingt durch die besonderen Herausforderungen im Jahr 2020 wurden, nach derzeitigem Stand, auch die der Bezirksversammlung zur Verfügung stehenden Mittel für den bezirklichen Quartiersfonds angepasst. Konnte die Bezirksversammlung in den vergangenen Jahre hieraus für die verstetigen Stadtteil- und Quartiersbeiräte  noch150.000 EUR zur Verfügung stellen, stehen gemäß der Drucksache 22-1383 derzeit 110.000 EUR bereit, mit denen die Arbeit der Beiräte und Foren in insgesamt zehn Quartieren sowie weitere Beteiligungsformate unterstützt und gefördert werden. Diese deutliche Absenkung hat zur Folge, dass die anliegende Jahresplanung sich nicht nur  an den Vorjahren ausrichten kann sondern in Teilen neu gedacht werden muss:

 

mtliche verstetigten Beiräte und Foren haben für eine Fortführung deren Arbeit auch in 2021 gestimmt. Verschiedene Beiräte haben in ihrer Beschlussfassung  r 2021 eine höhere Anzahl an Sitzungen für erforderlich erachtet, kein Gremium sieht eine Möglichkeit, von der in 2020 bewilligten Anzahl nach unten abzuweichen.

Wenngleich eine Ausweitung der Sitzungsanzahl in den Beiräten allein aufgrund der eingangs beschriebenen Rahmenbedingen nicht für möglich erachtet wird, , hat das Bezirksamt das Ziel, die bisherige Anzahl der Sitzungen für 2021 zu übernehmen, so dass der Bedarf in den Quartieren angemessen berücksichtigt und gewürdigt wird.

 

Die Übersicht benennt für alle zehn Beiräte und Foren die jeweiligen Vorschläge für die Anzahl an Sitzungen und die Höhe der finanziellen Förderung für Honorare und Sachmittel, die Zuordnung zu den Ausschüssen der Bezirksversammlung sowie die jeweilige Geschäftsstelle. Für weitere, jetzt noch nicht absehbare, Beteiligungsformate verbleibt nach diesem Vorschlag auch für 2021 ein, wenn auch deutlich geringerer,  Puffer zur unterjährigen Disposition.

 

Die einzige  Honoraranpassung betrifft den Quartiersbeirat Osterbrookviertel, für den das Bezirksamt eine Erhöhung um 1.000 EUR auf dann 8.000 EUR für dringend geboten hält.

 

Die Beibehaltung der bisherigen Anzahl der von den Geschäftsstellen betreuten Sitzungen hat gleichzeitig zur Folge, dass für die jeweiligen Verfügungsfonds, die im Jahre 2020 mit insgesamt 34.000 EUR ausgestattet waren, nur noch Restmittel in Höhe von 7.000 EUR zur Verfügung stehen würden.

 

Alle Beiräte haben sehr deutlich gemacht, dass die Verfügungsfonds für die Fortsetzung der Arbeit eine hohe Bedeutung haben. Gleichwohl muss darauf hingewiesen werden, dass eine Verteilung des geringen Puffers diesen in Gänze auflösen würde mit der Folge, dass jetzt noch nicht absehbare Beteiligungsformate hieraus nicht finanziert werden könnten. Darüber hinaus ist für Verwaltung und Geschäftsstellen der gleiche Aufwand wie in den Vorjahren erforderlich, nur eben für deutlich geringere Beträge. Die meisten Beiräte verfügen coronabedingt noch über Restmittel aus 2020, so dass ein gewisser Verfügungsfondsrahmen, wenn auch in geringer Höhe, zunächst vorhanden wäre.

 

Die nachfolgend genannten Verfügungsfondsvarianten, die sich auch im anliegenden Verteilungsvorschlag finden, sollen eine Übersicht bieten und eine Priorisierung ermöglichen.

 

Variante 1:

Verzicht auf die Zuwendung von Verfügungsfondsmitteln zum jetzigen Zeitpunkt, ggf. Nachsteuerung nach Aufhebung der vorläufigen Haushaltsführung für den Fall, dass eine Aufstockung des Quartiersfonds erfolgt.

 

Variante 2:

Gleichmäßige Verteilung des zur Verfügung stehenden Puffers von 7.000 EUR auf die Beiräte, die keine anderen Einnahmen wie Spenden oder Messefonds generieren. Für diese sieben Beiräte könnten so jeweils 1.000 EUR zur Verfügung gestellt werden,

 

Variante 3:

Eine prozentuale Aufteilung der aktuell zur Verfügung stehenden Mittel von 7.000 EUR gemäß des Anteils des jeweiligen Beirats am Verfügungsfonds 2020, bspw. Quartiersbeirat Horner Geest 14,7%.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird um

 

1. Zustimmung zum Verteilungsvorschlag Anzahl Sitzungen und Honorare

2. Entscheidung zum Verteilungsvorschlag Varianten Verfügungsfonds

 

gebeten.