Poller in der Sanitasstraße richtig setzen
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel hat in seiner Sitzung am 30.05.2023 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-3886 einstimmig zugestimmt.
Die Sanitasstraße (Flurstück 724) ist eine Sackgasse und im südlichen Bereich eine vom Fußweg umrandete Wendekehre für unterschiedliche Fahrzeuggrößen. Das Flurstück 711 verbindet den Fußweg der Sanitasstraße mit den westlich gelegenen Bereichen und führt auch zum nördlichen Ende der Straße Am Veringhof (Flurstück 5166), die von vielen Menschen als Parkplatz genutzt wird.
Neben dieser klaren und asphaltierten Straße haben sich durch die Grünanlage der angrenzenden Flurstücke im Laufe der Jahre zwei wesentliche Wegeverbindungen für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer entwickelt, die gut genutzt werden.
Um KFZ und LKW aus diesen Bereichen herauszuhalten und ein Zuparken der Kehre in der Sanitasstraße zu verhindern, wurden im Laufe der Jahre eine Unmenge an Poller verbaut. Viele davon machen keinen wirklichen Sinn, schränken sie die Fehlnutzung nur bedingt ein. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass alleine ein fehlender Poller in dem Bereich der Kehre dazu führt, dass von dort aus – und auch gegenläufig – eine zunehmende Anzahl an KFZ die oben benannten Verbindungen als Abkürzung nutzen und dabei andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefährden.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel möge daher beschließen:
Das Bezirksamt-Mitte nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 07.09.2023 wie folgt Stellung:
Es war vorgesehen zum Schutz gegen eine Befahrbarkeit einen Poller einzubauen. Da sich auf der Fläche eine Baustelleneinrichtung (Bauzaun, Bauwagen und dergleichen) befindet, konnte der Poller nicht eingebaut werden.
Es wird im Laufe des Septembers erneut geprüft, ob ein Einbau möglich ist.
Das Bezirksamt-Mitte nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 11.12.2023 wie folgt Stellung:
Die Baustelleneinrichtungsfläche ist bis Ende 2024 geplant. Daher ist der Sachstand bislang unverändert.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.